…Hauptwohnsitz aufgeschlagen, dann bleiben die Besteuerungsrechte Deutschlands mit dem Eintritt in den EU-Personalstand erhalten; sie gehen weder durch Aufgabe des deutschen Wohnsitzes noch durch Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes auf Österreich über. 6. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist. 14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… Auf Grund des mit 1. Jänner 1996 wirksam gewordenen Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz wurde Artikel 23 des Abkommens so geändert, dass Österreich nunmehr als Ansässigkeitsstaat berechtigt ist, unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallende Bezüge (Bezüge aus öffentlichen Kassen) unter Anrechnung der schweizerischen Quellensteuer zu besteuern…
…Erhebung einer Steuer durch die Europäische Union und andererseits die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Gewährung korrespondierender Steuerfreistellung vor. Diese Regelung gilt hingegen nicht für die nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis gezahlten Pensionen; auch eine Witwenpension ist demzufolge in Österreich nicht von der Einkommensbesteuerung befreit. …
…Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen Kapitalgesellschaft die Beteiligungsertragsbefreiung im gleichen Umfang zukommen, wie wenn es sich hiebei um eine österreichische Tochtergesellschaft des schweizerischen Unternehmens handelte. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien, BGBl. Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung…
…Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin vor seinem Zuzug nach Österreich von seinem US-Arbeitgeber Aktienoptionsrechte für seine vor der Wohnsitzverlegung nach Österreich ausgeübte berufliche Tätigkeit eingeräumt erhalten und übt er diese Optionsrechte…
…einem Staatsvertrag (bei dem ggstl. Protokoll handelt es sich um EU-rechtliches Primärrecht, sonach um staatsvertragliches Völkerrecht) dass solche Bezüge auch nicht für die Ermittlung des auf die steuerpflichtigen Einkünfte entfallenden Steuersatzes anzusetzen sind und folglich auch bei der Beurteilung, ob die vorgenannte Besteuerungsschwelle überschritten…
…28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese Befreiung steht allerdings nur jenen Angestellten zu, die…
Im Hinblick auf eine Reziprozitätsbestätigung der schweizerischen Steuerverwaltung vom 14. Dezember 1994, D3.A.53/L-Klb/taq, wird auf der Grundlage des Nichtdiskriminierungsverbotes des Artikels 24 Z 2 DBA-Schweiz einer in Österreich errichteten Betriebstätte (im Sinn von Artikel 5 DBA-Schweiz) einer schweizerischen…
…ist (EAS 2112), muss nach dem derzeit noch geltenden Recht die steuerliche Erfassung solcher schweizerischer Grenzgängereinkünfte in Österreich unterbleiben. Durch das vor Unterzeichnung stehende Revisionsprotokoll soll jedoch diese Rechtslage mit Wirkung ab 1.1.2006 in der Weise geändert werden, dass die Grenzgängerregelung zur Gänze…
…nach § 3 EStG insoweit zugemessen, als ein Ansatz der steuerbefreiten Einkünfte für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nur bei ausdrücklichem "Progressionsvorbehalt" in dem internationalen Vertrag vorgenommen wird. Da ein solcher Vorbehalt im fünften Zusatzprotokoll zum allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Immunitäten des Europarates (BGBl. Nr. 218…
…werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von § 299 Abs. 4 BAO zur Behebung von Bescheiden, die mit EU-Primärrecht (mit dem EGV) im Widerspruch stehen, zu bejahen sein. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Falls Österreich mit 1.1.1995 der Europäischen Union beitritt, wird die "Mutter-Tochter-Richtlinie" (Richtlinie vom 23.7.1990, 90/435/EWG, ABl. L 225 20.8.90 S. 6) Österreich verpflichten, dafür zu sorgen, dass Gewinnausschüttungen österreichischer Tochtergesellschaften an deren in EU-Staaten…
…die beim Europäischen Patentamt in München tätig sind und sowohl in Deutschland als auch in Österreich über einen Wohnsitz verfügen, ist außerdem nach Artikel 16 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 221/1954, festzustellen, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des…
…der ständigen Verwaltungspraxis auch Pensionszahlungen erfasst (vgl. EAS 735, EAS 903, EAS 1369, EAS 1428, EAS 2593, EAS 2974, EAS 3306, EAS 3362 und EAS 3365). Somit sind nach Art. 18 lit. b Allgemeines Abkommen über die Privilegien und Immunitäten in Österreich Pensionszahlungen des Europarates…
…über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (EU-Privilegienprotokoll). Dort wird eine gleichartige Befreiung wie folgt formuliert: "die Beamten und sonstigen Bediensteten sind von innerstaatlichen Steuern auf die von den Gemeinschaften gezahlten Gehälter, Löhne und Bezüge befreit". In der Vereinbarung über die Durchführungsmodalitäten dieser…
…des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen-…
…eines Dienstvertrages mit dem Stipendiaten) steuerfrei ist (AÖFV. Nr. 74/2002). Eine solche - von der innerstaatlichen Qualifikation kraft "Abkommenszusammenhang" abweichende - Zuordnung setzt aber wie im Fall Ungarns ein vorhergehendes internationales Verständigungsverfahren voraus. 08. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…der luxemburgischen Kapitalgesellschaft um eine Holdinggesellschaft im Sinn von Artikel 26 DBA-Luxemburg, findet das Abkommen keine Anwendung und die steuerliche Behandlung der aus Luxemburg zufließenden Dividenden richtet sich ausschließlich nach innerstaatlichem Recht (missbrauchsgeschütztes Schachtelprivileg über die Grenze; § 10 Z 5 KStG in Verbindung mit…