RIS AI
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EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

  Wird von einem in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…als Grenzgänger bei einem grenznahen deutschen Spiel-Casino einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Auch die Personenbeförderung, einschließlich Krankenbeförderung, wird von kommerziell tätigen Privatunternehmen ausgeführt und müsste tendenziell als "Betrieb gewerblicher Art…

EAS 3287Inländisches Bedarfsflugunternehmen mit geleasten Piloten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0422-IV/4/201219.06.2012

Führt ein inländisches Bedarfsflugunternehmen mit bemannten Flugzeugen im Ausland Charterflüge durch, handelt es sich hierbei nach Maßgabe der dem Artikel 3 Abs. 1 lit. e OECD-MA nachgebildeten DBA-Bestimmungen um Flüge im "internationalen Verkehr", es sei denn, die Flüge werden ausschließlich zwischen Destinationen im…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…

EAS 3395Qualifikation als Luftverkehrsunternehmen iSd Art. 8 DBA Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0539-IV/8/201719.01.2018

Betreibt eine in Österreich ansässige Tochtergesellschaft eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die…