…die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Republik Österreich gezahlt werden, in Österreich zu besteuern sind, wenn diese Ruhegehälter für Dienste gezahlt werden, die der Ruhegenussempfänger seinerzeit in Ausübung öffentlicher Funktionen für diese öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht hat. Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) ist eine…
…nach ihrer Pensionierung für ihre seinerzeitige Dienstableistung bei der US-Botschaft in Wien ergänzend zur österreichischen ASVG-Pension vom US Treasury eine Zusatzpension erhalten, unterliegen mit dieser Zusatzpension gemäß Artikel 18 Abs. 1 lit. a des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Anders wäre es…
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Pensionist neben einer österreichischen ASVG-Pension von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Firmenzusatzpension, so ist diese Zusatzpension gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen…
…der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des Abschnittes 18 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der…
…Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber um eine österreichische Körperschaft des öffentlichen Rechts, fallen die Pensionen unter Artikel 10 DBA-Deutschland, mit der Folge, dass sie in Österreich der…
…von den deutschen Finanzämtern auf dem Vordruck ZS-D1 erteilt. Die Vorlage einer solchen Ansässigkeitsbescheinigung ist gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung BGBl. Nr. 426/1994 Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich. 13. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Quellen beziehen, ist entscheidend, ob sich der Lebensmittelpunkt (und damit die Ansässigkeit im Sinn von Artikel 4 DBA-USA) in den USA oder in Österreich befindet. Im erstgenannten Fall (US-Ansässigkeit) dürfen weder die US-Kapitalerträge noch die inländischen Zinsen einer österreichischen Besteuerung unterworfen werden;…
…Nr. 672/1990). Bezieht der Steuerpflichtige neben dieser Pension noch eine deutsche Sozialversicherungspension, so ist auch diese gemäß Artikel 10 des DBA-Deutschland von der Einkommensbesteuerung (unter Progressionsvorbehalt) befreit. Falls keine anderen in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte zufließen, bleibt der vorgenannte "Progressionsvorbehalt" ohne steuerliche Auswirkung. 12…
…Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien, BGBl. Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung…
…gleichgültig ob diese laufend oder als Kapitalabfindung oder ob sie dem ehemaligen Bediensteten oder seinen Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Mit dieser Befreiung ist aber eine progressionserhöhende Wirkung auf allfällige andere Einkünfte verknüpft (Progressionsvorbehalt). 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:…
…wobei dies im Rahmen einer bereits in Gang gesetzten Arbeitnehmerveranlagung erfolgen kann. Das mit der Arbeitnehmerveranlagung befasste Finanzamt wurde hierüber in Kenntnis gesetzt, sodass die Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit Deutschland entbehrlich ist. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die diesem Staat gegenüber (z.B. einem staatlich geführten Spital) erbracht worden sind. Die Befreiung gilt nicht für andere Pensionen, wie beispielsweise unter Artikel 18 oder 21 des Abkommens fallende AHV-Pensionen. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…gemäß Art. 18 des Abkommens Italien zu; dies selbst dann, wenn man die Nationalbank als vom österreichischen Staat errichtetes "Sondervermögen" im Sinn von Art. 19 Abs. 3 des Abkommens ansehen sollte. 25. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…erfasst: "Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die ein Vertragstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen... auszahlt,...". Sollte die schweizerische AHV-Einrichtung sowie das kantonale Steueramt Schwyz weiterhin an der schweizerischen Steuerpflicht für AHV-Renten an ehemalige schweizerische Angestellte privater Arbeitgeber festhalten, müsste die Angelegenheit im…
…Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der…
…eine Angestellte des Internationalen Währungsfonds nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird die IWF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten…
…ihre WPF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund oder WPF-Vorsorgesystem ("UPU Provident Scheme") an ehemalige UN-Angestellte des WPF ausgezahlt werden, in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit…
…221/1954, festzustellen, in welchem der beiden Staaten sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bediensteten befindet. Ist dieser Lebensmittelpunkt mit dem deutschen Wohnsitz verknüpft, darf gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Abkommens in Österreich kein Progressionsvorbehalt angewendet werden, da dieser nur dem Wohnsitzstaat (das ist…
…der ehemaligen nichtselbständigen Tätigkeit zufließenden - Alterspensionen umfasst, dann erscheint es sachgerecht, die gleiche Interpretation dem gleichartig im EFTA-Privilegienprotokoll verwendeten Begriff (an die Angestellten gezahlte "Gehälter und Bezüge") zukommen zu lassen. Damit werden die EFTA-Pensionen den EU-Pensionen gleichgestellt und in Österreich von der…