Hat ein österreichisches Hotel ein deutsches Gebäudereinigungsunternehmen (AG) mit den Hotelreinigungsdiensten betraut, wobei das deutsche Unternehmen zu diesem Zweck in Österreich ansässige Arbeitskräfte einstellt, hängt die Frage des Umfanges der steuerlichen Verpflichtungen des deutschen Unternehmens in erster Linie davon ab, ob dem deutschen Unternehmen zur…
…dem österreichischen Exportunternehmen beauftragten deutschen "Outsourcing-Firma" eingerichtet, wobei die hiebei anfallenden Hilfsleistungen durch das Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf…
…noch im obigen Sinne geleast werden, sondern Arbeitskräfte einer anderen Konzerngesellschaft darstellen. Bei einem derartigen "Outsourcing" an andere Konzerngesellschaften kann die nach § 3 DBA-EVO erforderliche Erklärung betreffend die Beschäftigung von eigenem Personal nicht mehr abgegeben werden (EAS 2747). Da die gesamte operative Tätigkeit der…
…durch Dienstnehmer ausführt, die sie selbst mittels Dienstvertrag einstellt oder ob sie diese Tätigkeit durch geleastes Personal ausführt, soll hierbei keinen Unterschied machen. Wird die behauptete (und der Unbedenklichkeit dienende) operative Tätigkeit im Wege des "Outsourcing" an andere Gesellschaften übertragen, dann kann die nach § 3…