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5 Treffer1506 msnur geltende Fassungen
EAS 2849Server mit Hilfsfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0208-IV/4/200725.04.2007

…deutsche GmbH über Internet eine Online-Spiele-Plattform an (vor allem für Karten- und Brettspiele, nicht für Glückspiele) und wird hierbei zur technischen Durchführung neben einem deutschen Server (dem "Spiele-Server"), auf dem sich die Software für die Spiele und die eigentliche Online-Plattform befindet…

EAS 3408Digitale Produkte und Dienstleistungen im KFZ-Handel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0243-IV/8/201803.09.2018

…Importeure und Händler ist - sofern es sich um verbundene Unternehmen handelt - im Wege einer fremdvergleichskonformen Vertriebsmarge abzugelten. Die österreichischen Importeure und die Einzelhändler verfügen allerdings betreffend die mobilen Online-Services und die Freischaltung zusätzlicher Hard- und Softwarekomponenten über keine rechtliche Abschlussvollmacht im Sinn des Art…

EAS 3134Zum Begriff der “Bewirtschaftung ausländischer Märkte”
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0530-IV/4/201008.03.2010

…nicht der maltesische, sondern der österreichische Markt ist, da auf diesem die Online-Spiele betrieben werden sollen. Ist daher der dem Besteuerungsfall zugrundeliegende Sachverhalt so zu werten, dass keine Bewirtschaftung von Märkten außerhalb Österreichs stattfindet, wird aus diesem Grund der österreichischen Muttergesellschaft die internationale Schachtelbefreiung…

EAS 3425E-Sportler als Künstler iSd Art. 17 DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.469.23524.07.2020

…Steuerpflicht zu erfassen. Nimmt der E-Sportler an einem Wettkampf in den USA teil, bei dem die Spieler live in einem Stadium vor 20.000 Besuchern aufeinandertreffen und der durch Millionen von Besuchern online verfolgt wird, stellt sich aus abkommensrechtlicher Sicht die Frage, ob der…

EAS 3343Büro mit Marketingaufgaben in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0199-VI/8/201410.04.2014

…nehmen sein, ob die Umsatzerzielung des deutschen Unternehmens durch die Aktivitäten des Marketingbüros unmittelbar gefördert wird (zB weil erst das erwähnte "Treffen der Kunden" diese in die Lage versetzt, die Ware sodann online über das Internet zu bestellen). Von Relevanz wird auch sein, ob die…