Werden von Steuerausländern OEGs in Österreich gegründet, die Leistungen im Baunebengewerbe erbringen, so kann auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen im EAS-Verfahren keine gutachtliche Äußerung dahingehend abgegeben werden, ob bei Beibehaltung der in der Anfrage geschilderten Vorgangsweise in Hinkunft mit steuerlichen Problemen…
Gewinne, die eine österreichische Personengesellschaft, der ein österreichischer und ein deutscher Gesellschafter angehören, in ihrer inländischen Betriebstätte erzielt, unterliegen in Österreich der Besteuerung (Betriebstättenregel der Doppelbesteuerungsabkommen). Der bloße Umstand, dass dieser Betriebstätte zuzurechnende Einkünfte aus in Deutschland erbrachten Dienstleistungen stammen, lässt kein deutsches Besteuerungsrecht aufleben…
Sind an einer in Österreich errichteten Offenen Erwerbsgesellschaft (OEG) neben einem in Österreich ansässigen Gesellschafter auch zwei in der CSFR ansässige Gesellschafter beteiligt, und besteht der Unternehmensgegenstand lediglich in der Anmietung eines einzigen Gebäudes und in der Weitervermietung der darin befindlichen Büroflächen, deutet vieles…