…EStG). Ob die deutsche Steuerverwaltung auch in einem solchen Fall ihre Umqualifizierungskonzeption bei Geschäftsführern konsequent zur Anwendung bringt (EAS 1439), kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Denn bei konsequenter Verfolgung dieser Konzeption müssten die von der österreichischen GmbH an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen bei…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
…nunmehr die GmbH-Beteiligung in Österreich abzuwerten; es ist allerdings einzuräumen, dass einer solchen Abwertung - wäre sie nach österreichischem Recht zulässig - anders als einer Abwertung der seinerzeitigen KG-Beteiligung gemäß Art. 7 DBA-Deutschland in Österreich Steuerwirksamkeit zukäme. 19. September 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH realisierten Gewinnes) einer genaueren Untersuchung bedürften. 18. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…österreichischen Mutter-GmbH ein den Beteiligungswert erhöhendes kapitalersetzendes Darlehen gewährt wurde, steht der inländischen Teilwertabschreibung selbst dann nicht entgegen, wenn der Grund für diese Darlehenshingabe die Absorbierung der deutschen Verluste war. Die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung nach Einbringung einer verlustbringenden KG-Beteiligung ist bereits in EAS…
…als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus beweglichem…
Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der "Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der…
… Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13…
Bringt ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer österreichischen vermögensverwaltenden GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der…
…beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in …
…natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt (siehe hiezu Artikel 1 samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach…
…Dieser Begriff des "Eintritts in das inländische Besteuerungsrecht" ist das Gegenstück zum "Verlust" des Besteuerungsrechtes im Wegzugsfall (Doralt, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Tz 154 zu § 31). In einem reziproken Fall (in Österreich ansässige Eltern schenken einen GmbH-Anteil ihrer in Deutschland lebenden Tochter) läge jedenfalls ein…
…daher österreichische Anleger in ihrem Privatvermögen an einer ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltenden deutschen Kapitalgesellschaft als stille Gesellschafter, dann erzielen sie auch dann aus ihren Beteiligungen ausschließlich Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn diese Beteiligungserträge nach deutschem Recht durch den kraft Rechtsform bestehenden Gewerbebetrieb der GmbH als gewerbliche…
…auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung deutscher Steuern in die KG transferiert werden, könnten jedenfalls nicht mehr als (steuerliches) Betriebsvermögen der KG gewertet werden. 27. Februar 1995 Für den…
…Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125…
…dieser Steuerpflicht durch Einschub der D-GmbH zu entgehen. Nach der geltenden Rechtslage wird daher eine genaue Prüfung dahingehend anzustellen sein, ob die D-GmbH bloß eine funktionslose und nur der Steuerumgehung dienende Zwischengesellschaft ist, der in Wahrheit keine Verfügungsmacht über die von ihr lediglich…
Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…
…einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen in Österreich…
…deren zwei Gesellschafter in Österreich ansässig sind, an einer österreichischen GesmbH als echter stiller Gesellschafter beteiligt, ist auf die nach Deutschland fließenden Gewinnanteile nicht Artikel 11 DBA-Deutschland sondern Artikel 4 anzuwenden. Denn die Anwendung von Artikel 11 setzt voraus, dass ein in Deutschland ansässiger…
…gegebenen Zusammenhang nicht erkennbar. Denn diese Bestimmung kann nicht dazu dienen, in Österreich steuerhängig bleibende stille Reserven nur deshalb in Deutschland zu besteuern, weil nach deutschem Steuerrecht ein Realisierungstatbestand früher eintritt als nach österreichischem Recht. 22. Juni 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…