…aber im Fall eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes bei der die Dividende beziehenden Kapitalgesellschaft nicht mehr der Fall. Eine vom Wortlaut abweichende Auslegung in Bezug auf Fälle eines Gewinnausschüttungsvorbehaltes kann aber bei Normen des EU-Rechtes nicht einseitig von Österreich aus vorgenommen werden. Neue Überlegungen könnten angestellt werden…
…OECD-MA in der bis 2000 geltenden Fassung vorgesehene Fremdvergleichsgrundsatz für die Gewinnzuordnung an feste Einrichtungen anzuwenden ist, obgleich dem Abs. 2 und 3 des Art. 7 gleichartige Normen in Art. 14 nicht eigens aufgenommen worden sind (vgl. Philipp/Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1…
…Denn nur Qualifikationskonflikte, die bei übereinstimmender Auffassung der beiden Vertragstaaten über das Vorliegen eines Anwendungsfalls von Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens und daraus folgend durch unterschiedliche Normen des innerstaatlichen Rechts verursacht sind, müssen vom Ansässigkeitsstaat gemäß Artikel 23 gelöst werden; dies wäre der Fall…
…statt, wenn der Steuerabzug zwar nach den Vorschriften des inländischen Rechtes "zu Recht" erfolgt ist, bei einer hinzutretenden Anwendung der Normen des DBA-Rechtes aber ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Entlastung von dieser gesetzeskonform vorgenommenen Abzugsbesteuerung erwächst. 11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr…