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5 Treffer1454 msnur geltende Fassungen
EAS 3451Steuerbefreite Forschungstätigkeit nach Art. 21 DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.217.50631.05.2024

… 71 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zertifizierte Forschungs- oder Bildungseinrichtungen erfüllen nach Auffassung der zuständigen österreichischen Behörde diese Voraussetzung und gelten somit als "anerkannte Anstalt". Die Steuerbefreiung für Forschungstätigkeiten greift nicht, wenn Art. 21 Abs. 2 DBA-Indien zur Anwendung gelangt und die in Österreich…

EAS 1955Doppelwohnsitz im Verhältnis zu Liechtenstein
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3202/8-IV/4/0126.11.2001

…Wird daher bei einem Österreicher, der eine Liechtensteinerin geheiratet und in Liechtenstein eine Familie gegründet hat und der nach der Scheidung weiterhin in Liechtenstein lebt, der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz…

EAS 1138Gründung einer inländischen Kapitalgesellschaft mit schweizerischer Finanzdienstleistungsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/23-IV/4/9729.09.1997

…jene der schweizerischen Niederlassungs-Betriebstätte in der konkreten Erbringung der Finanzdienstleistungen, dann ist dem österreichischen Stammhaus für seine Geschäftsführungsfunktion eine Tangente des Gesamtgewinnes zuzurechnen, die sich an der Verrechnung zwischen unabhängigen Dritten orientiert, d.h. beispielsweise die Kosten der Geschäftsführung (insb. Personal und Miete) zuzüglich…

EAS 275Gewinnzurechnung an eine Prager Niederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 1566/1/1-IV/4/9321.06.1993

…Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn sie ein…

EAS 3184Grenzgänger mit bloßem Grenzzonen-Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2854-IV/4/201020.10.2010

Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…