…Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird…
…wirkt). Ein Abhängigkeitsverhältnis wird daher nur bei besonderen Gegebenheiten (die allerdings im EAS-Verfahren nicht in erschöpfender Form aufzählbar sind) vorliegen. Dies ist nach Auffassung des BM für Finanzen z.B. der Fall, wenn die Handelsvertretertätigkeit von einer 100%igen Tochtergesellschaft wahrgenommen wird, oder wenn…
…in Österreich nicht umgangen werden. Für eine solche Beurteilung würde beispielsweise sprechen, dass der Mietaufwand an die US-Gesellschaft weiterbelastet wird, dass die US-Gesellschaft (das niederländische Head-Office) Dienstnehmer zur Betreuung der Schauräume nach Österreich entsendet, dass die Mietrechte bei Beendigung der Handelsvertretertätigkeit auf…
…wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs. 5 auch für…
Schließt eine österreichische Stahlbaugesellschaft mit einem in Berlin ansässigen deutschen Staatsbürger einen Dienstvertrag ab, auf Grund dessen dieser das österreichische Unternehmen als Handelsvertreter in den neuen deutschen Bundesländern vertritt, dann unterliegen sowohl die als Fixum als auch als Provision ausgezahlten Bezüge grundsätzlich der deutschen Besteuerung…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine…
…sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese Sichtweise gilt gemäß Artikel 5 Abs…
…zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass die - als "abhängig" einzustufenden freien Mitarbeiter - über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die…
…sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte" des deutschen Unternehmens wäre der Umstand, dass der - als "abhängig" einzustufende - Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügen. Hiebei ist aber nicht die Erteilung einer formellen Abschlussvollmacht erforderlich; vielmehr ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre…
Beauftragt eine amerikanische Firma in Österreich einen (unabhängigen) selbständigen Handelsvertreter die Geschäftsanbahnung für neue Produkte in Österreich zu übernehmen und bleiben die Aktivitäten, die der Handelsvertreter hierbei für die US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine…
…Hilfscharakter ausgeübt werden, sondern von hier aus der für den Warenvertrieb wesentlichste Vorgang gesetzt wird, nämlich die Verkaufsverhandlungen geführt und die Kaufverträge abgeschlossen werden, wird für die sachgerechte Gewinnzuordnung nicht nach den Regeln der vereinfachten Kostenaufschlagsmethode sondern nach jenen der Wiederverkaufspreismethode (Abschn. 56 ff. AÖFV…
…ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen, für ihren schweizerischen Arbeitgeber Verkaufsverträge abzuschließen (bzw. dem gleichzustellende Bestellungen entgegenzunehmen), dann ist das für die Vertreterbetriebstätte wesentlichste Tatbestandselement nicht erfüllt. Dass Bestellungen für den österreichischen Zwischenhändler entgegengenommen werden, ist daher im gegebenen Zusammenhang unschädlich. 02. April…
…dass der Mitarbeiter über eine Abschlussvollmacht verfügt. Allerdings ergibt sich aus dem Kommentar zum OECD-Musterabkommen, dass diese Bestimmung nicht in einem formalistisch-juristischen Sinn zu verstehen ist, sondern dass dem Wortlaut ein wirtschaftlicher Verständnisinhalt zukommt. Denn nach Z 33 (vierter Satz) des OECD-Kommentars…
Es ist bekannt, dass multinationale Konzerne zunehmend dazu übergehen, ihre ausländischen Vertriebsstrukturen zu ändern und ihre ausländischen Vertriebstochtergesellschaften nicht mehr als Eigenhändler auftreten zu lassen. EAS 2128 hatte sich bereits mit einer diesbezüglichen Anfrage befasst, in der französische und deutsche Muttergesellschaften ihre österreichischen Vertriebstochtergesellschaften als…
…treten diese Einzelhändler sonach nicht in ein Abhängigkeitsverhältnis zu der deutschen Gesellschaft, wird hiedurch keine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Österreich begründet. Und zwar auch dann nicht, wenn diese unabhängigen Handelsvertreter Zugang zu einem österreichischen Auslieferungslager des deutschen Unternehmens erhalten. Diese Beurteilung steht…
…der weiteren Folge nämlich heraus, dass ein eindeutiger und daher erkennbar auch in einem Verständigungsverfahren durchsetzbarer Fall einer "Vertreterbetriebstätte" in Österreich vorliegt, dann kann nicht - gesetzwidrig - auf die steuerliche Erfassung in Österreich verzichtet werden. 29. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…den Umstand, daß eine inländische im Versicherungsgeschäft tätige GmbH zusätzlich für eine (nicht nahestehende) deutsche Versicherungsgesellschaft eine Repräsentationsfunktion übernimmt, die inhaltlich nicht über den Rahmen der in der deutschen Judikatur entwickelten Auffassung über unschädliche Funktionen für ausländische Unternehmen hinausgeht, nicht als betriebstättenbegründend an. Dies allerdings…
…dass ein Lagerraum mit Kleinteilen für Reparaturzwecke geführt wird, sonach der Umstand, dass offenbar auch Kundenreklamationen vor Ort in Österreich bearbeitet werden, spricht ebenfalls nicht für eine den Betriebstättencharakter beseitigende bloße Unterstützungsfunktion im Sinn des Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland-2000. Doch selbst wenn…