…nicht möglich, den Transfer der Finanzmitteln in der Größenordnung von S 140 Mio. aus den inländischen in die deutschen Betriebstätten in eine Entnahme von S 70 Mio. und eine Darlehensgewährung von S 70 Mio. aufzuspalten, um solcherart einer Nachversteuerung einer Rücklage für nicht entnommenen Gewinn…
…000 S erlitten wurde, dann ist 1999 nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.09.2001, 99/14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im…
…Dies auch dann, wenn die Zahlung nicht in das Vermögen der Gesellschafter, sondern in jenes von dritten Personen eingeht und gleichgültig ob die Gesellschaftsbeteiligung bereits in jenen Zeiträumen bestanden hat, in denen die nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon…
…der Einkünfte". Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der Abgabepflichtige im Nachversteuerungsjahr der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Durch Wegzug kann sonach die Verpflichtung zur Nachversteuerung doppelverwerteter Auslandsverluste nicht beseitigt werden. 19. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien Rücklagen der österreichischen Gesellschaft finanziert wird, kann der Vorgang nicht als…
…sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung liegt darin, dass ausländische Staaten nicht auf Grund eines Doppelbesteuerungabkommens zur…
…sämtlichen Konzernumsätzen durch die Subvertreter gebührt, so werden die hierdurch erzielten Gewinne als inländische Betriebstättengewinne der inländischen Besteuerung unterliegen. Hat der amerikanische Geschäftsvermittler nach Erfüllung dieser Aufgabe den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unter Schließung der inländischen Betriebstätte in die USA verlegt, dann werden die ihm zufließenden…
…9.2001, 99/14/0217 Gewinne einer ausländischen Betriebstätte nicht mehr zur Gänze, sondern nur mehr insoweit von der inländischen Besteuerung freigestellt als diese einen in Vorjahren in Österreich ausgeglichenen Verlust dieser Auslandsbetriebstätte übersteigen, dann ist nicht der gesamte Gewinn der ausländischen Betriebstätte, sondern nur…
…geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese…
…vor, wird der anlässlich der Veräußerung vereinbarte Dividendenvorbehalt nach österreichischem Recht steuerlich anerkannt und rechnet auch die eidgenössische Steuerverwaltung die nach der Veräußerung von der österreichischen Gesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung noch dem schweizerischen Veräußerer (als nachträgliche Gewinnausschüttung und nicht bloß als Bestandteil des Veräußerungspreises) zu, würde…
…ist eine innerdeutsche Angelegenheit, zu der seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Stellungnahme abgegeben werden kann. Falls nach deutschem Recht bloße Gewinnvorträge mangels Rücklagenzuweisung durch Gesellschafterbeschluss nicht für eine Kapitalerhöhung herangezogen werden können, und falls aus diesem Grund derartigen auf österreichischer Seite gesetzten Vorgängen die…
…Die Nachversteuerung im Veräußerungsjahr in Deutschland und die gleichzeitige Besteuerung in Österreich mag von den Betroffenen als eine Form der Doppelbesteuerung empfunden werden, sie ist es aber nicht; denn sie macht - angesichts der Gewinnerzielung im Veräußerungsjahr - lediglich die in der Vergangenheit gewährte deutsche Steuerermäßigung auf…
…eines Veräußerungserlöses von 250. Unter solchen Umständen kann die bloß formale (rechtsmissbräuchlich gewählte) Umwegkonstruktion nicht darüber hinwegtäuschen, dass im wirtschaftlichen Ergebnis eine inländische Beteiligung mit einem Gewinn von 150 veräußert worden ist. Besteuerungsrelevant ist in Österreich gemäß § 21 und § 22 BAO nicht die formale Umwegkonstruktion…
…Werden Mitarbeitern einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns Aktien ausländischer Konzernunternehmen zu einem Vorzugspreis angeboten, so ist nicht auszuschließen, dass dies einen Vorteil aus dem (inländischen) Dienstverhältnis von dritter Seite darstellt, der nicht dem inländischen Lohnsteuerabzug unterliegt (und damit für die Inanspruchnahme des "Einschleiffreibetrages" gem. …
…kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb. Art und Höhe des im Jahr 1996 in der deutschen GmbH realisierten Gewinnes) einer genaueren Untersuchung bedürften. 18. Mai 2001 Für den Bundesminister: Dr…
…zulässig. Wenn Deutschland ungeachtet dieser Situation bei seinen in Deutschland ansässigen Unternehmern nunmehr eine Nachversteuerung von im Verlustausgleichsweg in Deutschland berücksichtigen Österreich-Verlusten vornimmt, wird hiedurch die Wirkung einer Doppelbesteuerung herbeigeführt (denn die Wirkung einer Doppelbesteuerung tritt nicht nur bei doppelter Besteuerung der Erträge, sondern…
…dass sie nicht als "Kapitalanlagefonds" aufzufassen ist) würden im Allgemeinen nur unter zwei Gegebenheiten von der inländischen Besteuerung erfasst werden : Handelt es sich bei der Hongkong-Gesellschaft um eine bloße Briefkastengesellschaft und werden folglich die in ihren Händen buchmäßig erfassten Gewinne in der wirtschaftlichen Realität…
Wurden im Zuge einer 1994 in Deutschland durchgeführten Betriebsprüfung Aufwandsverrechnungen aus dem Jahre 1991 bei der geprüften deutschen Gesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttungen an die österreichische Muttergesellschaft qualifiziert und folglich mit deutscher Kapitalertragsteuer belegt, so ist auf österreichischer Seite zunächst festzustellen, ob sich die österreichische…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn sie ein…