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4 Treffer1235 msnur geltende Fassungen
EAS 1072SGPS Holdinggesellschaft auf Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/10-IV/4/9726.05.1997

…BAO) zuzurechnen ist; die Madeira-Gesellschaft darf daher hinsichtlich der Beteiligung nicht bloß eine Funktion ausüben, die jener eines bloßen Treuhänders entspricht. Die abgabenbehördliche Nachprüfung wird in Fällen der vorliegenden Art umso intensiver zu gestalten sein, je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass österreichische Steuern umgangen…

EAS 3399Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/8/201808.06.2018

…Statistiken und Auswertungen (Kunden und Produktdatenbanken), direkte Kontaktaufnahme mit potentiellen Versicherungskunden zur Verifizierung von Informationen über den Kunden und zur weiteren Nachprüfung bei Feststellung einer negativen Bonität durch einen externen Gläubigerschutzverband. Die österreichischen externen Vertriebsmitarbeiter werden durch die Mitarbeiter der österreichischen Betriebsstätte über Versicherungsmöglichkeiten informiert…

EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…werden, wenn die Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus dem Abkommen unzweifelhaft ableitbar ist, wenn diese Rechtsfolge weiters korrespondierend von beiden Vertragstaaten wahrgenommen wird und wenn dies durch einen Besteuerungsnachweis im ausländischen Staat bei Bedarf dokumentierbar ist. Fälle von Doppelnichtbesteuerung bedürfen aber jedenfalls einer abgabenbehördlichen Nachprüfungsmöglichkeit. Dies…

EAS 2747DBA-Entlastungsverordnung und ausländische Besitzgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0396-IV/4/200619.07.2006

…für Zahlungsströme anderer Vergütungsschuldner ist nicht vorgesehen, weil der geprüfte Einkünftefluss nach Art und Größe von den Merkmalen solcher anderen Zahlungsströme abweichen kann und eine Kenntnis des gesamten Umfanges der abfließenden Einkünfte durchaus einen Anlass für intensivere amtliche Nachprüfungen darstellen könnte. Bundesministerium für Finanzen, 19…