…Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 18 Abs. 2 EStG 1988 sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig, und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehen ist…
…Abs. 1 Z. 2 EStG iV mit § 18 Abs. 2 EStG sind Beiträge für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Sonderausgaben abzugsfähig; und zwar ohne Höchstbetragsbeschränkung. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass unter "gesetzlich" nur eine österreichische gesetzliche Norm zu verstehen ist. Angesichts…
…Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für…
…Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Der Umstand, dass sich der Abfindungsbetrag aus dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des DBA und der Begünstigung nach …
…sondern bei einem österreichischen Arbeitgeber beschäftigt gewesen wäre. Denn die von österreichischen Arbeitgebern an Pensionskassen geleisteten Beiträge wären nach Maßgabe des § 26 Z 7 EStG 1988 nicht steuerbar gewesen. Allerdings wird diese durch die Unterschiedlichkeit der deutschen und österreichischen Rechtsvorschriften bewirkte wirtschaftliche Doppelbesteuerung weder durch…
…sofern die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllt sind. Die Leistungen an Spätaussiedler haben den Charakter von Starthilfen und sollen daneben auch durch die Spätaussiedlung entstandenen Nachteile mildern. Spätaussiedler erhalten deshalb Leistungen ohne eigene vorherige Beiträge, die ständige Einwohner Deutschlands nur nach einer - manchmal langjährigen - Beitragszahlung erhalten…
…der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn es sich hierbei um eine "befreiende Lebensversicherung" handelt, mit der von dem 1968 vom deutschen Gesetzgeber eingeräumten Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, der gesetzlichen Verpflichtung zur Alterssicherung nicht bei der Bundesanstalt für Angestellte, sondern bei einer Versicherungsgesellschaft…
Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, dass eine an einen pensionierten Polizeibeamten gezahlte deutsche Staatspension, die nach Artikel 19 Abs. 2 des DBA-Deutschland in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, diese Steuerfreiheit nicht dadurch verliert, dass sie nach dem Tod des ehemaligen Polizeibeamten an…
…einer betrieblichen Pensionskasse, unter Einhebung von Arbeitnehmerbeiträgen oder im Wege von Bezugskürzungen während der Aktivzeit oder auf andere Weise beschafft worden sind. Wird daher von deutschen Firmen eine Pensionszusage durch Gehaltsumwandlungen finanziert, denen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Wirkung von Arbeitnehmerbeiträgen beizumessen ist, so sieht das…
…Artikel 18 unterscheidet nicht darnach, in welcher Weise die Pension ausgezahlt wird. Auch eine als Pensionsabfindung geleistete Einmalzahlung wird von Artikel 18 erfasst. Sollten die dienstvertraglich vereinbarten und als solche steuerlich anzuerkennenden Pensionsansprüche noch vor Erreichung des Pensionsalters abgefunden werden, dann ist auch in einem…
…Auch in diesem Fall ging es um steuerliche Mehrbelastungen, deren Ursache auf die Unterschiedlichkeit des deutschen und österreichischen Rechtssystems zurückzuführen war (Pensionskassenbeiträge des deutschen Arbeitgebers unterlagen - zum Unterschied von der Rechtslage in Österreich - in Deutschland dem Lohnsteuerabzug). Im Fall der EAS 3075 wurden sonach Lohnbezugsteile…
Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher ab 1994 seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von zwei deutschen GmbHs, die ihm bis 1993 zu 100% gehörten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab 1987 Firmenpensionen in Höhe von S 60.000,- monatlich, die in Deutschland…
Pensionszahlungen, auch Einmalabfindungen von Pensionsansprüchen, zählen zu den steuerpflichtigen Einkünften des Pensionsberechtigten. Diese Steuerpflicht tritt nicht nur dann ein, wenn das Pensionsalter bereits erreicht ist, sondern auch dann, wenn vorher Pensionsauszahlungen (zB Abfindungen von Anwartschaftsrechten) geleistet werden. Ob die Auszahlungsbeträge den Pensions- bzw. Anwartschaftsberechtigten bar…
…des Abkommens für die von dem Automobilhersteller gezahlte Firmenpension; denn diese ist in den USA von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt sowohl für den Fall, dass die Pension unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber gezahlt wird, als auch dann, wenn die Pensionslast von einer vom Arbeitgeber errichteten…
…der stets bei einer inländischen Konzerngesellschaft tätig war, 1998 zu einer argentinischen Konzerngesellschaft entsandt (Arbeitgeberwechsel unter gleichzeitigem Ansässigkeitswechsel nach Argentinien) und erhält er anlässlich seiner (vorzeitigen) Pensionierung per Ende 2001 eine freiwillige Abfertigung von der österreichischen Konzerngesellschaft ausbezahlt, die dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist…
In Z 2 des Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 3.12.97 in Dresden wurde mit Deutschland folgende Einigung erzielt : Verlegt ein bisher in Deutschland ansässiger Österreicher seinen Hauptwohnsitz nach Österreich zurück und bezieht er von deutschen GmbHs, die ihm zu mehr als 25% gehörten…
In einem Verständigungsverfahren aus dem Jahr 1987 ist mit Deutschland Einigung darüber erzielt worden, dass von deutschen Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 des DBA-1954 (öffentliche Bezüge, einschließlich Sozialversicherungspensionen) sondern…
…zur Versteuerung ausländischer Einkünfte aus, wenn diese im Ausland steuerfrei sind. Das österreichische Einkommensteuerrecht gestattet daher nicht, von der Steuerpflicht einer schwedischen Volkspension nur deshalb Abstand zu nehmen, weil diese nach schwedischem Recht steuerfrei ist. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (DBA-S), BGBl. Nr. 39/1960…
…mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen kann. Über entsprechenden Antrag könnte daher die nachweisbar in Deutschland entrichtete Steuer auf die österreichische…