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EAS 3282Kaufmännisches Baustellen-Controlling
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0187-IV/4/201220.04.2012

…der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen und Nachträge…

EAS 2867Deutscher Bauingenieur mit Kontroll- und Konsulententätigkeiten bei inländischen Bauausführungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0743-IV/4/200717.07.2007

…ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit der…

EAS 3078Ausschüttungsfiktion bei grenzüberschreitenden Umwandlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1382-IV/4/200905.07.2009

…Soweit die Ausschüttungsfiktion eine Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die als Hauptgesellschafterin der Nachfolge-KG auftretende (operativ tätige) deutsche GmbH betrifft, wird einerseits zunächst eine DBA-konforme Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% und in der weiteren Folge nach Ablauf der Behaltefrist eine Rückerstattung dieser 5…

EAS 250Ausschüttungsfiktion bei GesmbH-Umwandlung mit deutschen Nachfolgegesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/11/1-IV/4/9323.03.1993

…zugrunde liegenden thesaurierten Gewinne gehen daher nicht in das Betriebsvermögen der österreichischen Nachfolge-KG über, sondern stellen (betriebliche oder private) Kapitaleinkünfte der Gesellschafter dar. Dieser internationale Kapitaleinkünftefluss unterliegt gemäß dem DBA-Deutschland sowohl im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters (Deutschland) als auch im Quellenstaat (Österreich) der Besteuerung…

EAS 1755Behandlung amerikanischer Stock Options nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/11-IV/4/0020.11.2000

…Abkommensauslegung die abkommensrechtliche Beseitigung der Steuerpflicht in Österreich verneint. In einer Nachfolge-EAS (EAS 1496), die allerdings einen völkerrechtlich privilegierten Ehemann einer CTBTO-Dienstnehmerin betraf, wurde diese Frage demgegenüber aus OECD-systemgetragenen Erwägungen bejaht. Zur Klärung der Frage, wie das Altabkommen in derartigen Fällen richtig…