…Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern auf die Summe der von den…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage eines Transportsystems in Spanien und werden die aus Österreich angelieferten Bauteile in Spanien montiert, wobei die Montagedauer länger als 12 Monate andauert, so wird hiedurch eine Betriebstätte in Spanien begründet. Gemäß Artikel 7 Abs. 2…
…das österreichische Unternehmen nur dann eine norwegische Betriebstätte, wenn die Dauer der Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet. Die maßgebende Montagedauer ist für jedes einzelne Montageprojekt gesondert zu ermitteln (Ziffer 5 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 des OECD-Musterabkommens). Werden für jedes einzelne Projekt 2 bis…