Schließt ein in Österreich ansässiger Künstler mit einer deutschen Fernsehanstalt einen Vertrag über seine Mitwirkung an einer deutschen Unterhaltungsshow ab, so unterliegen die Vergütungen, die er für die Abhaltung dieser Show erzielt, der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Rechtsgrundlage…
…auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in den Aufnahmestudios der österreichischen Gesellschaft, dann steht das Besteuerungsrecht an den von der Produktionsgesellschaft den Moderatoren gezahlten Vergütungen nach…
…3). Somit vermag der Umstand, dass der künstlerische Leiter die Präsentation des Veranstaltungsprogramms bei medialen Auftritten sowie allgemeine Repräsentationspflichten erfüllt, während der "Musiktage" persönlich anwesend ist sowie als Moderator während der "Musiktage" präsent ist, nichts daran zu ändern, dass insgesamt keine künstlerische Tätigkeit iSd Art…
…im Bescheid des deutschen Bundesamtes für Finanzen, mit dem der Freistellungsantrag der deutschen GmbH abgewiesen worden ist, die Begründung lautet : "Vergütungen für die Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit (hier Moderatorentätigkeit) sind im Ausübungsstaat zu besteuern", dann deutet dies darauf hin, dass das deutsche Bundesamt hierbei nicht…