…selbst in derartigen Fällen werden Zwangseinbringungsmaßnahmen auf österreichischer Seite nur dann gesetzt werden, wenn auch auf österreichischer Seite das Vorliegen eines Missbrauches oder einer sonstigen illegalen Inanspruchnahme des Abkommens festgestellt wird. Von solchen außergewöhnlichen Sonderfällen abgesehen, ist es nach dem neuen Abkommen aber keineswegs so…
…so dass es anlässlich der DBA-Verhandlungen für Österreich nicht erforderlich war, auch auf dem Ausschluss der liechtensteinischen Investoren zu bestehen. Dass sich Staaten vor Missbräuchen und Umgehungshandlungen schützen dürfen, ist auch in einem Binnenmarkt anerkannt (siehe zB die Antimissbrauchsklausel in der Mutter-Tochter-Richtlinie…
Die Frage, ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den…