…grundsätzlich nur mehr mit inländischen Betriebstätten- bzw. Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer (KStR 2001 Rz 1499, EAS 2539 im Verhältnis zu Deutschland und EAS 1185 im Verhältnis…
Hat eine laufend Verluste erleidende und daher der Mindestkörperschaftsteuer ausgesetzte österreichische GmbH eine Liegenschaft in Italien verkauft und hierbei einen Gewinn von 1,000.000 erzielt, der in Italien mit 37% besteuert worden ist, dann ist die italienische Steuer (370.000) auf die von dem…
…Immobilieneinkünften besteuert werden, doch führt dies nicht zum Erlöschen ihrer unbeschränkten Steuerpflicht und folglich auch nicht zur Entbindung von der Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer. Ob für den Fall, dass es sich bei der Gesellschaft um eine bloße inländische Sitzgesellschaft (ohne inländischer Betriebstätte und ohne inländischem Immobilienbesitz…
…Gesamteinkommen der Kapitalgesellschaft sonach negativ, dann kommt es gemäß § 24 Abs. 4 KStG zum Anfall der mit VZ-Wirkung ausgestatteten Mindestkörperschaftsteuer. Dieser Effekt tritt auch dann ein, wenn die Nullbesteuerung in Österreich auf einen nach DBAs vorzunehmenden negativen Progressionsvorbehalt zurückzuführen ist. Der EU-Beitritt Österreichs…
…Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10…
Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…
…Österreich unterhält, dann ist diese Tochtergesellschaft in Deutschland ansässig und darf gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich zu keiner Steuer vom Einkommen herangezogen werden. Dies schließt allerdings nicht aus, dass diese Tochtergesellschaft der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer unterzogen wird (EAS 838, EAS 1185, EAS 2539, EAS…
Wird in den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, dann ist die in den Abkommen enthaltene Wendung, es müsse jener Betrag angerechnet werden, "der der im anderen Staat gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht" so zu verstehen, dass es sich hierbei um…
Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…
Auslandseinkünfte sind für Belange der steuerlichen Erfassung in Österreich stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln und anzusetzen. Fließen daher einem in Österreich ansässigen Kommanditisten einer deutschen GmbH & Co KG über seine deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten im Jahr 2008 deutsche Dividendeneinkünfte in Höhe von 100.000 Euro zu…
Leistet eine österreichische GmbH Zahlungen an eine nach österreichischem Recht errichtete KG, die ihre Tätigkeit ausschließlich im Ausland in Büros in Abu Dhabi und in der Schweiz ausübt, und werden diese Zahlungen für ausländische Marktbeobachtung und Erschließung von Akquisitionspotential entrichtet, so kann die österreichische GmbH…
…Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer führt, dann kann die in Italien von den 1998 zugeflossenen Lizenzgebühren mit 10% einbehaltene Quellensteuer auf die österreichische Mindestkörperschaftsteuer 1998 angerechnet werden. Fällt in einem Folgejahr wieder die Regelkörperschaftsteuer an, dann kann nur mehr die um die DBA-Anrechnung gekürzte Mindestkörperschaftsteuer auf…
Für die Beurteilung der Frage, ob eine ausländische Gesellschaft bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts als Personengesellschaft oder als Körperschaft zu behandeln ist, wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und…
Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt…
Nimmt eine österreichische GmbH eine Gewinnausschüttung an ihre operativ tätige deutsche Mutter-KG vor, an der zu 80% eine deutsche und zu 20% eine schweizerische Kapitalgesellschaft beteiligt ist, dann kann jener Teil der Gewinnausschüttung, der über die deutsche KG der deutschen Kapitalgesellschafts-Gesellschafterin zugeht, in…
Gemäß § 10 Abs. 4 KStG 1988 und VO BGBl. II Nr. 295/2004 tritt bei ausländischen Tochtergesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften durch den "Methodenwechsel" der Verlust der internationalen Schachtelbefreiung ein, wenn die ausländische Steuer nicht der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit ist gemäß § 3 Z…
Erhält eine österreichische Mutter-Kapitalgesellschaft von ihrer tschechischen Tochter-Kapitalgesellschaft im Jahr 1 eine Lizenzgebührenvorauszahlung von ATS 130 Mio. für einen Zeitraum von 10 Jahren, die in Österreich entsprechend passiv abgegrenzt in den Jahren 1 bis 10 mit jeweils ATS 13 Mio. der Besteuerung zugeführt…
EAS 2501 hat sich mit Gewinnausschüttungen einer maltesischen International Trading Company (ITC) befasst, wobei darauf abgestellt worden ist, dass ihr Gesellschafter eine österreichische Kapitalgesellschaft ist. Ist der österreichische Alleingesellschafter hingegen eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in Österreich als Sondereinkunft mit 25% der…
Verlegt eine deutsche Komplementär-GmbH einer deutschen GmbH&CoKG ihre Geschäftsleitung nach Österreich, dann tritt diese deutsche Kapitalgesellschaft in die österreichische unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ein; sie wird damit auch im Sinn des DBA-Deutschland zu einer in Österreich ansässigen Kapitalgesellschaft und unterliegt nur mehr insoweit der…
Hat Ende November 2005 die österreichische Tochtergesellschaft an ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung…