Werden die von einem ausländischen Pharmakonzern benötigten landwirtschaftlichen Rohstoffe durch eine inländische Konzerngesellschaft beschafft und transportreif verarbeitet, dann kann - mangels Vorliegens vergleichbarer Fremdpreise - der konzerninterne Verrechnungspreis in Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ermittelt werden. Dies auch dann, wenn das ausländische Pharmaunternehmen die Rohstoffe zwar direkt aus Österreich…
…der schweizerischen Firma im Namen eines österreichischen Importeurs (Zwischenhändlers) dieser Produkte entgegennehmen, dann begründen sie hiedurch keine "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens in Österreich. Denn wenn die Medikamente nur vom österreichischen Zwischenhändler gekauft werden können, wenn sonach offenkundig ist, dass die betreffenden Angestellten keine Vollmacht besitzen…
Hat eine in einem EU-Staat ansässige Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet, damit ihr diese für die Medikamentenerzeugung benötigte Roggenpollen in gesäubertem und abgepacktem Zustand beschafft, dann sind richtigerweise vor Abschluss der konzerninternen Lieferverträge die Methoden festzulegen und zu dokumentieren, nach denen fremdverhaltenskonforme Lieferpreise…