…das Auslegungserfordernis nach den Grundsätzen des Kommentars zum OECD-Musterabkommen enthält, so ist die Maßgeblichkeit der OECD-Auffassungen für das Verständnis der Abkommensbestimmungen dennoch in einer Verhandlungsniederschrift von russischer Seite bestätigt worden. Für die Beurteilung der Frage, was unter dem Ausdruck "Kapital" zu verstehen ist…
…im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden ist (Maßgeblichkeit des Kausalitätsprinzips gemäß österr.-schweizerischer Verständigung, AÖFV. Nr…
… EAS 2402; EAS 2428). Die Maßgeblichkeit des OECD-Kommentars in der jeweils geltenden Fassung bei der Auslegung des DBA Albanien kommt hierbei in Abs. 5 des Protokolls zum Abkommen zum Ausdruck. Somit sind sowohl die Überwachungs- als auch die Planungstätigkeiten der Ö-GmbH vom Anwendungsbereich…
…15 Abs. 2 des Abkommens - nicht von den Tagen des physischen Aufenthalts, sondern von den vereinbarten Arbeitstagen auszugehen ist (vgl. hins. der Maßgeblichkeit der vereinbarten Arbeitstage auch BFH v. 29.01.1986, BStBl II 1986, 479). Somit ist für die Berechnung des Anteils des dem…
…werden, dass im Fall einer vom österreichischen Firmenbuch protokollierten Verschmelzung einer ausländischen Tochtergesellschaft auf die inländische Muttergesellschaft angesichts der Maßgeblichkeit des Handels- und Firmenbuchrechts die Anwendbarkeit von Artikel I des Umgründungssteuerrechtes (und damit die Verlustvortragsfähigkeit nach österreichischem Recht) dem Grunde nach anerkannt wird. 18. November…
Wird eine inländische KG, an der ausschließlich in Deutschland ansässige Gesellschafter beteiligt sind, in eine österreichische GesmbH umgegründet, dann erfasst der in § 16 Abs. 2 UmgrStG vorgesehene Aufwertungszwang auch die Anteile jener Gesellschafter, die an der GesmbH nur unwesentlich beteiligt sind. Denn im Fall…