…ARGE-Partner der ARGE angelasteten Lohnkosten stellen daher nichts anderes als eine Geltendmachung des Betriebstättenlohnaufwandes dar, können aber nicht in eine Arbeitsgestellungsvergütung umqualifiziert werden. Im Übrigen unterliegen die Löhne der an der österreichischen Betriebstätte eingesetzten Arbeitskräfte der österreichischen Besteuerung. Bundesministerium für Finanzen, 19. Februar 2007
…inländische Betriebstätte für den deutschen Produzenten darstellen. Liegt eine inländische "6-Monats-Betriebstätte" vor, dann unterliegen die an die beiden Mitarbeiterinnen gezahlten Löhne zur Gänze in Österreich der Besteuerung, wobei die Steuer im Lohnsteuerabzugsweg (allerdings nicht vom Kommissionär sondern von dem deutschen Arbeitgeber) zu entrichten…