Bezieht ein japanischer Pensionsfonds, der nach der allgemeinen Definition des Art. 4 Abs. 1 DBA-Japan ansässig ist, Dividenden von österreichischen Kapitalgesellschaften, stellt sich die Frage, ob aufgrund des DBA-Japan eine KESt-Entlastung zusteht, und wenn ja, in welcher Höhe. Die Abkommensberechtigung ist…
…dann deutet dieses Sachverhaltsbild darauf hin, dass die österreichische Gesellschaft bei Anwendung der LOB-Bestimmungen (Bestimmungen über die "Limitation on Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient der Erwerb der US-Beteiligung offensichtlich einer betriebsbedingten Ergänzung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit…
…Abs. 2 Z 1 EStG 1988 iVm § 93 EStG 1988), gewährt werden kann (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall bereits EAS 3422). Steht der US-Holding - unter Berücksichtigung der LOB ("Limitation on Benefits")-Klausel iSd Art. 16 DBA-USA - ein reduzierter Quellensteuersatz (Art. 10 Abs…
…nicht übersteigen, wenn die US-Holding als Nutzungsberechtigte der Dividenden unmittelbar über mindestens 10% der stimmberechtigten Anteile der Ö-GmbH verfügt. Steht der US-Holding - unter Berücksichtigung der LOB ("Limitation on Benefits")-Klausel iSd Art. 16 DBA-USA - der reduzierte Quellensteuersatz iHv 5% zu, so…
…Voraussetzung, dass kein "treaty shopping" vorliegt und dass daher die diesbezüglichen Voraussetzungen des Artikels 16 des neuen Abkommens (limitation on benefits-Klausel) erfüllt sind. Anmerkung : Ausländische Kapitalinvestitionen dieser Art sind für Österreich jedenfalls interessant und sollten durch Erleichterungen bei der DBA-Quellensteuerentlastung gefördert werden. Bei…