Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in den Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25-prozentigen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland-1954 gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht…
…eine Barauszahlung aus einem in der Schweiz steuerlich geförderten Produkt der "3. Säule" des schweizerischen Sozialversicherungssystems statt, dann tritt im Fall einer Auszahlung einer Lebensversicherungssumme (ausgenommen der Sonderfall eines sogenannten "Kurzläufers" im Sinn von § 27 Abs. 1 Z 6 EStG) keine Besteuerung der Kapitalertragsanteile ein…