Schließt ein in Österreich ansässiges Leasingunternehmen mit tschechischen Leasingnehmern Verträge über das Verleasen von Maschinen ab, die seitens der Leasingnehmer in Tschechien eingesetzt werden, wobei das österreichische Unternehmen in Tschechien über keine Betriebstätte verfügt, so stellt sich zunächst die Frage, ob Tschechien gemäß Art. 12…
…gemieteten Wirtschaftsgütern entweder um eine "Sachgesamtheit" (eine aus mehreren Wirtschaftsgütern bestehende EDV-Anlage) handelt oder soweit die Leasingraten auf die Nutzungsüberlassung von Rechten (Urheberrechten an der Software) entfallen. Im ersten Fall ist die inländische Steuerpflicht des ausländischen Leasingunternehmens im Veranlagungsweg, im zweiten Fall im Steuerabzugsweg (…
Ob die Voraussetzungen des Abschnittes 4 Abs. 3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee…
Vermietet eine slowakische Gesellschaft an ihre österreichische Schwestergesellschaft eine Beton- und Steinbrechanlage, die auf dem Betriebsgelände der österreichischen Gesellschaft aufgestellt und auf Rechnung der österreichischen Konzerngesellschaft betrieben wird, dann wird hiedurch für die slowakische Vermieterin keine inländische Betriebstätte begründet. Die an die slowakische Gesellschaft zu…
Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
Lizenzgebühren, die von italienischen Kapitalgesellschaften an zu mehr als 50% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Italien in Italien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Italien von…
Für die Frage, ob Rumänien gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten…
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung…
Für die Frage, ob Rumänien gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Rumänien berechtigt ist, von Leasingraten im LKW-Leasinggeschäft eine 10%ige Quellensteuer zu erheben, ist zunächst entscheidend, ob die entgeltliche LKW-Überlassung als Vermietungsvorgang oder als Veräußerungsvorgang gegen Ratenzahlung zu werten ist. Im erstgenannten…