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EAS 1012Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/1-IV/4/9710.02.1997

Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann…

EAS 1999Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/0201.03.2002

  Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden…

EAS 813Verrechnungspreis für Roggenpollen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 14/1-IV/4/9622.02.1996

…Medikamentenerzeuger sachgerecht anzusetzenden Einkaufspreise für Roggenpollen zulassen. Hingegen könnte die Kostenaufschlagsmethode als durchaus brauchbare Lösung herangezogen werden; doch wäre diesfalls nicht von einem Roggenweltmarktpreis, sondern von den an die österreichischen Landwirte zu zahlenden Abnahmepreisen auszugehen und hiezu die übrigen Kosten (Aberntung, Reinigung, Abpacken usw.) hinzuzurechnen…