… Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten "freiberufliche…
…eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht länger als 12 Monate auf der deutschen Baustelle tätig, wird keine deutsche Betriebstätte begründet, und zwar auch dann nicht…
…ist nicht ein bloßes Architektenbüro, das sich auf die Planung und Überwachung einer von einem anderen Unternehmen vorgenommenen Montagetätigkeit beschränkt. Vielmehr ist das österreichische Unternehmen das montageausführende Unternehmen selbst und seine Überwachungstätigkeit fällt daher nicht unter die Ausschlussregelung des UNO-Kommentars. Die Überwachungstätigkeit des montageausführenden…
…Besteuerung entschieden werden (Vermeidung unnötiger internationaler Konfliktsituationen in Zweifels- und Grenzfällen: siehe zB EAS 905, EAS 1030, EAS 1106, EAS 1603, EAS 1866, EAS 1884; siehe aber auch EAS 1988 bei eindeutigem Sachverhaltsbild). Montageprojekt "W": Wird die Montagetätigkeit einschließlich Überwachung vollständig auf deutsche Subunternehmer übertragen…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
…Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18 OECD-Kommentar zu Art…
…einer Betriebstätte führte, wenn bei der Montage 20 Arbeitskräfte eingesetzt sind und damit 200 "Mann-Tage" gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert und geplant wurde, dann kann diese…
…beendet worden ist. Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der Umstand, dass die…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
…Engineering und die Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht, darauf entfallende Gewinnteile zu besteuern. Beschränkt sich die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des österreichischen Unternehmens vor Ort auf die bloße Montageüberwachung und dauert diese insgesamt nur 5 Monate, liegt keine betriebstättenbegründende Bau- oder Montagetätigkeit vor…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…
…montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber nicht verlangen können, dass ihm zusätzlich noch eine Abgeltung für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen (z.B. für Ankauf und Finanzierung der montierten Bauteile) gewährt wird. Zählt…
…Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Art. 7 Abs. 2 DBA-Italien grenzt das Besteuerungsrecht Italiens dem Grunde nach ab und fingiert…
Wird von einem ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung…