…beizumessen sein wird. Liegt allerdings eine andersgeartete Verschachtelung vor und besteht demnach die Gefahr, dass österreichische Gewinnausschüttungen unter zweckentfremdeter Ausnutzung der EU-Mutter-Tochterrichtlinie in Steueroasenländer oder in Länder mit steueroasenähnlichen Besteuerungsregimen weitergeleitet werden, dann müssen derartige Gewinnabflüsse einer angemessenen behördlichen Kontrolle zugänglich gemacht werden…
…sind indessen in die aufschlagspflichtige österreichische Kostenbasis einzubeziehen. Im Übrigen wird auf die Darstellungen in EAS 325 hingewiesen. Ist die die deutsche Gesellschaft mit der Öffentlichkeitsarbeit betrauende Konzerngesellschaft in einem Steueroasengebiet errichtet (hiezu zählen zB lt. "Guide des Paradis Fiscaux face à la Communauté européenne…
Wird von einer auf den Bahamas ansässigen Gesellschaft einer österreichischen Gesellschaft, deren Betriebsvermögen zu 95% aus einer Liegenschaft besteht, ein Darlehen gewährt, dann unterliegt die darlehensgebende Gesellschaft der inländischen beschränkten Steuerpflicht nicht nur bei einer unmittelbaren, sondern auch bei einer mittelbaren Besicherung. Eine solche…
…dann löst ein derartiges Konstrukt eine Steuermehrbelastung aus. Der von der österreichischen Gesellschaft mit 100 erzielte Gewinn wird nach Abzug der Körperschaftsteuer mit 75 an die ausländische Muttergesellschaft unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer ausgeschüttet, sodass 56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen…
Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer in einer Steuerfreizone der Vereinigten Arabischen Emirate errichteten Kapitalgesellschaft einen Vertrag in der Form einer atypisch stillen Beteiligung, unterliegen die daraus erzielten Einkünfte zwar nicht in den VAE, wohl aber auf Grund der in Österreich bestehenden unbeschränkten…
Es ist wohl richtig, dass im deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommen die kanarischen Inseln ausdrücklich in der Definition des territorialen Anwendungsbereiches des Abkommens genannt sind, während dies im österreichisch-spanischen Abkommen nicht der Fall ist, weil dort lediglich auf das "Gebiet des Staates Spanien" Bezug genommen wird…
…474/2002, in Anspruch genommen werden. Wird für die Dauer von mindestens 5 Jahren der Lebensmittelpunkt des Ehepaares nach Mauritius verlagert und die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage jährlich benutzt (Verzeichnisführung ist erforderlich), dann beschränkt sich die Steuerpflicht der beiden Eheleute auf die…
…ob die Kanalinselgesellschaft tatsächlich über einen so ausreichend dimensionierten Geschäftsbetrieb verfügt, dass sie die mit der Vermögensveranlagung zusammenhängenden Funktionen auch tatsächlich selbst wahrnimmt. Erste Anhaltspunkte für eine derartige "Funktionsanalyse" werden die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz der Tochtergesellschaft liefern können. Sollte es beispielsweise so…
…die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die Abkommen mit allen genannten Staaten Österreich das Besteuerungsrecht an den Einkünften der stillen Gesellschafter zuweisen. Bei jenen Staaten, die das Befreiungssystem zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung anwenden (Deutschland…
…nicht in Wahrheit solche sind, die dem österreichischen Unternehmen steuerlich zuzurechnen sind; dies mit der Folge, dass dann die hiefür in der Briefkastengesellschaft angesammelten Gewinne unmittelbar in den Händen des österreichischen Unternehmers zu besteuern sind (Fälle solcher Einkünftezurechnungen: VwGH 23.2.1994, 92/15/0159…
…Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung…
…Schädlichkeitscharakter hin. Würde die M-Holding identitätswahrend mit Satzungssitz und Geschäftsleitung nach Italien verlegt (dies ist nach vorliegenden Informationen nach dem Recht beider Staaten möglich) würde dies nach österreichischem Steuerrecht nicht in eine fiktive Liquidation mit gleichzeitig fiktivem Erwerb der Anteile der nach Italien transferierten…
Nimmt eine in Bahrain gegründete Gesellschaft, die operativ tätig ist und zufolge eines abgabenbehördlich anerkannten Typenvergleiches einer österreichischen Kapitalgesellschaft entspricht, eine Gewinnausschüttung an ihre zu 49% beteiligte österreichische Gesellschafterin (eine inländische Bau-Kapitalgesellschaft) vor, so stellt dies keinen Anlassfall für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs…
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen liegt in folgendem Fall eine Gestaltungsform vor, die eine zweckwidrige Nutzung des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt: Eine deutsche Bank möchte eine Anleihe emittieren, wobei die österreichischen Anleihezeichner vor der 25-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuerbelastung abgeschirmt werden sollen. Zu diesem…
…Körperschaftsteuer vergleichbar sein. Dies wäre etwa nicht der Fall, wenn im Ausland lediglich eine umsatzsteuerähnliche Abgabe erhoben wird; auch wäre eine dem ausländischen Arbeitgeber auferlegte Lohnsummensteuer nicht mit der österreichischen Lohnsteuer vergleichbar. 24. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und besitzt er 100% der Anteile einer nach luxemburgischem Recht (Gesetz vom 31.7.1929) steuerfreien luxemburgischen Holdinggesellschaft, so werden die in dieser Holdinggesellschaft thesaurierten Gewinne grundsätzlich nicht dem nach Österreich zugezogenen Gesellschafter steuerlich…
Errichtet eine österreichische Holdinggesellschaft eines internationalen Konzerns in Dubai eine Gesellschaft, deren Hauptgeschäftszweig die Vermietung von Ölförder-Ausrüstungsgegenständen an ausländische konzernzugehörige Gesellschaften ist, dann ist die Gewinnausschüttung der Dubai-Gesellschaft an die österreichische Mutter-Holding unter den in § 2 Z. 3 der VO BGBl. II…
Wird der von einer maltesischen Gesellschaft erzielte Gewinn in Malta einer 35%igen Körperschaftsteuer unterworfen, wobei jedoch anlässlich der Gewinnausschüttung nach Österreich der österreichischen Muttergesellschaft rund 31% der maltesischen Körperschaftsteuer gutgeschrieben werden, so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne…
Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft, die ein Seeschiff betreibt, auf den Bahamas (gemäß dem OECD-Report 2000 zur Bekämpfung der schädlichen Besteuerungspraktiken handelt es sich hierbei um eine potentielle Steueroase) eine Tochtergesellschaft errichtet, dann kann im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens keine Aussage darüber…