…Vorstandstätigkeit auch weiterhin in Deutschland und beruft er sich nunmehr auf Artikel 15 Abs. 7 DBA-Deutschland, dann kann er damit nur die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und Altersvorsorgebeiträge an die deutschen Versicherungsträger…
…Pensionsversicherungsbeiträge und entrichtet er diese auch nach Aufnahme der österreichischen Vorstandstätigkeit und beruft er sich daher auf Artikel 15 Abs. 7 DBA-Deutschland, dann kann er damit die Unterlassung einer Diskriminierung bei seiner Besteuerung in Österreich erreichen. Denn nach dieser Bestimmung dürfen die Kranken- und…
…von Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland in Anspruch nimmt (siehe auch EAS 1791). Ist die Krankenschwester ausschließlich in dem österreichischen Spital berufstätig und übt sie diese Berufstätigkeit ganzjährig als Grenzpendlerin aus, dann würde Deutschland das Besteuerungsrecht nicht mit der Begründung streitig gemacht, dass im…
…progressiven Lohnsteuertarif einzubehalten und abzuführen. Wurde dennoch § 69 EStG 1988 angewendet, dann wird die im Rahmen der lohnsteuerlichen Haftungsvorschriften nötige (positive oder negative) Korrektur mit der Möglichkeit eines nachfolgenden "Jahresausgleiches" im Wege einer Arbeitnehmerveranlagung vorzunehmen sein. Der Bestand eines österreichischen Besteuerungsrechtes und die korrespondierende Steuerfreistellungsverpflichtung…
…Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem Dienstverhältnis dem privaten Unternehmen zur Ausübung überlassen werden. Zur Vermeidung grenzüberschreitender Konfliktsituationen wird auf österreichischer Seite korrespondierend vorgegangen. Wird daher ein bisheriges Landeskrankenhaus in Vorarlberg einer privatrechtlich organisierten Betriebs-GmbH übertragen und wird ein…
…die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet. Bestärkt wird dieses Verständnis durch Ziffer 2.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 19 des OECD-MA, derzufolge die 1994 vorgenommene Ergänzung des Ausdruckes "Gehälter" in Art. 19 Abs. 1 OECD-MA durch den Ähnlichkeitshinweis "und ähnlicher Vergütungen"…
…ein Dauerarbeitplatz und nicht bloß ein Arbeitsplatz für die Dauer einzelner Gestellungsvereinbarungen verschafft wird; das liechtensteinische Unternehmen stellt in erster Linie Fachpersonal (Schlosser und Schweißer) zur Verfügung, das unternehmensinternen Schulungen und Prüfungen unterzogen wird; der liechtensteinische Arbeitgeber sorgt für die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung…