…deutsche GesmbH & Co KG (an der ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und entfaltet diese Tochter-GesmbH…
Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG…
…aus den nachstehenden Gründen auf österreichischer Seite korrespondierend hierzu Steuerfreiheit zu gewähren. Das Abkommen enthält weder ausdrückliche noch aus dem Abkommenszusammenhang heraus ableitbare Anhaltspunkte, ob die Beteiligung an der Komplementär-GmbH dem Privatvermögen des Gesellschafters (so die auf VwGH 1.11.1982, 82/14/0084…