…des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tourneen zurückzuführenden Gewinnanteilen der BRD zugewiesen. Diese Gewinnteile sind bei der steuerlichen Erfassung der ARGE-Mitglieder in Österreich lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der Umstand, dass diese Gewinnanteile in Deutschland unbesteuert geblieben sind…
…US-Gesellschaft genutzt werden. Denn die gegen Eintrittsgelder zur Schau gestellten Objekte gehören offenbar nicht zu einem bloß nutzbringend angelegten Eigenvermögen der US-Gesellschaft, sondern werden aus Ägypten und Frankreich vermutlich auf kommerzieller Basis für Zwecke dieser Ausstellung beschafft. Bundesministerium für Finanzen, 25. Jänner 2008