Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles…
…Auch die Unterhaltung eines Schauraumes durch den Handelsvertreter zur Präsentation der von ihm vermarkteten Kleidung würde für sich allein in der Regel nicht betriebstättenbegründend wirken. Im EAS-Verfahren kann indessen nicht mit bindender Wirkung für einen konkreten Besteuerungsfall über Bestand oder Nichtbestand einer inländischen Betriebstätte…
…zwar keine Räume anmietet, dort aber Annahmeboxen aufstellt, in die von deutschen Kunden Kleidungsstücke eingelegt und aus denen nach erfolgter Reinigung in Österreich diese daraus wieder entnommen werden, wobei zusätzlich die deutschen Unternehmen das Inkasso der Reinigungsentgelte für das österreichische Unternehmen übernehmen, dann wird der…