…für die Vermeidung dieses Risikos aufgezeigt, nämlich jener, einen Ansässigkeitsnachweis beizubringen (und damit auf indirektem Weg die slowakische Steuerverwaltung über den Bezug österreichischer Einkünfte zu informieren). Steht allerdings in einem Betriebsprüfungsverfahren bereits zweifelsfrei fest, dass der slowakische Architekt keine Beratungsleistungen im Sinn des § 99 Abs…
…Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenvorsorge jedenfalls bis zu einer maximalen Beitragsgrundlage in Höhe des koordinierten Jahresarbeitslohns gegeben; daher stellen auch die über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeiträge hinausgehenden Pensionskassenbeiträge des Arbeitgebers gemäß § 26 Z 7 lit. a EStG 1988 keinen steuerpflichtigen Lohnbestandteil…
…den sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Liechtenstein. Der in Artikel 2 Abs.3 lit. a (iv) des Abkommens genannte "Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleiches" betrifft die diesbezüglichen Zuschläge zur Einkommensteuer, wie sie im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens erhoben…
…vielmehr sind die schweizerischen Pensionskassen-Pensionen - soferne keine gesetzliche Beitragsverpflichtung hiefür bestanden hat - gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25% zu erfassen (EAS 1774). Insoweit allerdings in diese Pensionskasse Beitragsleistungen auf Grund des schweizerischen Bundesgesetzes über die berufliche Alters-…
…erbrachten ehemaligen Dienstleistung von einer privaten Pensionskasse ausbezahlt, steht der Wortlaut des Abkommens einer Anwendung von Art. 19 entgegen, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der "privaten" Pensionskasse nicht um eine Person des öffentlichen Rechts handelt. Unter dieser Voraussetzung unterlägen diese Einkünfte daher…
…ausschließlich auf deutschen Baustellen des österreichischen Bauunternehmens eingesetzt, unterliegen die Arbeitslöhne keiner inländischen Besteuerung, weil sie als Arbeitslöhne von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland nur im Fall einer inländischen Arbeitsausübung besteuert werden dürfen. Allerdings gilt die Steuerzuteilungsregelung des Artikels 15 nur…
Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…
…Abs. 1 des Abkommens für die künftigen Pensionsleistungen in Österreich eine Steuerfreistellungsverpflichtung (unter Progressionsvorbehalt) ergibt. Eine die Pensionen treffende Steuerfreistellungsverpflichtung vermag indessen nach Auffassung des BM für Finanzen kein Abzugsverbot für die in den Vorjahren während der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten. Denn…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
…eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte sind nach österreichischem Recht zu ermitteln;…
Unfallrenten haben nach Auffassung des BMF Schadenersatzcharakter und stellen kein Entgelt für frühere unselbständige Arbeit dar (EAS 170); sie werden daher auch nicht von dem in Artikel 18 DBA-Schweiz verwendeten Begriff "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere…
…für die Urlaubsentgelte keine unbeabsichtigte Doppelnichtbesteuerung ergibt. Sollte das schweizerische Bauunternehmen Arbeitskräfte nach Österreich entsandt haben, die nicht in der Schweiz ansässig sind, besteht keine Entlastungsberechtigung nach dem DBA-Schweiz; eine Entlastungsberechtigung könnte sich nur nach Maßgabe eines allenfalls mit dem Ansässigkeitsstaat des jeweiligen Bauarbeiters…
…übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu bestimmten Höchstgrenzen erstattet werden. Die Ausführungen der EAS beziehen sich auf diese (erstattungsfähigen) Aufstockungsbeträge und stellen fest: "Da es sich bei diesen Aufstockungsbeträgen um Zahlungen aus öffentlichen Kassen (Bezüge…
…Niederlassungsmitarbeiter Beiträge zu einer inländischen Pensionskasse in einem 10% der Lohn- und Gehaltsumme übersteigenden Ausmaß geleistet, dann ist der übersteigende Beitragsteil einerseits zwar nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (RZ 1287 ESt-RL 2000), löst aber andererseits keine Lohnsteuerabzugspflicht für die Dienstnehmer aus, weil in § 26 Z…
…1320). Nach österreichischer Auffassung macht es daher auch keinen Unterschied, ob eine Abkommensbestimmung sich nur auf "Ruhegehälter" bezieht (wie z.B. Art. 19 Abs. 2 OECD-MA oder die zitierte Bestimmung des DBA-Schweiz) oder ob der Abkommenstext die Wendung "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" verwendet…
…künftiger anderer Arbeitgeber im Regelungskreis der 2. Säule verbleibt - kein steuerlich relevanter Zufluss ein (UFS 19.08.2005, RV/0168-F/05, UFS 17.08.2005, RV/0121-F/05). Anders verhält es sich nach Auffassung des UFS, wenn der Steuerpflichtige unter den gesetzlich normierten…
…Ortskräfte (Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und/oder inländischer Ansässigkeit) der schweizerischen Besteuerung. Die Bezüge, die eine Österreicherin aus ihrer Tätigkeit in der schweizerischen Botschaft erzielt, dürfen daher in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen, sondern nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden; hierbei ist unerheblich…
…Hinweis auf EStR 1984 Abschn. 78 Abs. 12). Diese innerstaatliche Beurteilung ist solange auch bei Anwendung des DBA-Deutschland maßgebend, als sich nicht aus dem Abkommenswortlaut oder dem Abkommenszusammenhang anderes ergibt. Dies ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand solange nicht der Fall, als die Vergütungen auf…
…S. 357) dargestellten Besteuerungsfolgen für den vorliegenden Fall keinen Vergleichsmaßstab bilden, da einerseits die schweizerischen Zusatzpensionen nicht aus einer schweizerischen Pensionskasse stammen und andererseits ihr Rechtsgrund nicht auf Beitragsleistungen des Pensionsempfängers oder des inländischen Arbeitgebers zurückzuführen sein dürfte. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…die in der Einkunftsart "sonstige Einkünfte" zufließt, bereits nach inländischem Recht keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich, sodass eine Auseinandersetzung mit den Wirkungen des DBA Schweiz entbehrlich ist. Wird allerdings ein österreichischer Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehalten, dann bleibt nach inländischem Recht die unbeschränkte Steuerpflicht und damit…