…Staaten auf Grund der mit diesen anderen Staaten geschlossenen Abkommen auf eine solche Freistellung berufen können. Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Kammerumlage, die vor 1994 mit einem Hebesatz zwischen 19% und 41% in der vom Gewerbeertrag bescheidmäßig vorgeschriebenen Gewerbesteuer enthalten war…
…die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch…
…die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und für die Lohnsummensteuer. Die Abkommen wurden im Interpretationsweg stets so verstanden, dass immer dann, wenn Österreich durch…