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EAS 3409Kein KESt-Abzug bei Ausschüttung an mittelbar zu 100% beteiligte französische Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0132-IV/8/201828.09.2018

…unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988 (BGBl. Nr. 56/1995). Die ausschüttende Kapitalgesellschaft wird aber dennoch anhand geeigneter Unterlagen die Berechtigung zur Steuerfreistellung zu dokumentieren haben. Als Beleg hierfür kann neben einer Ansässigkeitsbescheinigung…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…Rz 7775 ff bzw. 8023 EStR aufgestellten Grundsätze für den Nachweis der zur KESt-Freistellung führenden Ausländereigenschaft ausreichen. Hinsichtlich der inländischen Dividendenwerte besteht Kapitalertragsteuerabzugspflicht. Eine Einschränkung der inländischen Kapitalertragsteuer auf 15% gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland erfolgt im Regelfall im Rückzahlungsweg. Die deutschen Kommanditisten müssten…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder eine…

EAS 3244Unbedenkliche Gewinnausschüttung an die niederländische Holdinggesellschaft einer operativen niederländischen Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1428-IV/4/201131.10.2011

…unmittelbare KESt-Entlastung wird sonach durch die zitierte Verordnung nicht unterbunden, allerdings gelten die darin vorgesehenen Dokumentationspflichten. Darnach muss insbesondere der von der niederländischen Steuerverwaltung bestätigte Vordruck ZS-QU2 vorliegen. Es wird hier auf Parteienseite eine Entscheidung zu treffen sein, ob die Holdinggesellschaft als funktionslos…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

…Ö-GmbH in Höhe von 91.000 Euro einer deutschen Kapitalertragsbesteuerung einschließlich Solidaritätszuschlag in Höhe von 14.400 Euro unterworfen (Nettoüberweisung sonach 76.600 Euro), tritt im Ergebnis ein internationaler Zurechnungskonflikt ein, wenn die österreichische Steuerverwaltung dies als eine steuerfreie Schachteldividende der Ö-GmbH ansieht…

EAS 2561Freistellung vom KESt-Abzug für Liquiditätserträgnisse einer deutschen Immobilien-KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0090-IV/4/200502.02.2005

…aus der Veranlagung von vorübergehenden Liquiditätsüberschüssen bzw. aus der Verzinsung von laufenden Kontokorrentkonten, dann bestehen keine Bedenken, den KESt-Abzug zu unterlassen, wenn die deutsche KG die Ansässigkeit der Kommanditisten in Deutschland bestätigt, weiters in der Lage ist, bei Bedarf eine Liste mit Namen und…

EAS 2293KESt-Pflicht für obligatorische Genussrechte ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0312.05.2003

…Kapitalertragsteuerabzug bei Zahlung an Steuerausländer zu Recht unterlassen hat. Diese Grundsätze gelten nicht nur für österreichische Kreditinstitute, wenn diese als kuponauszahlende Stelle fungieren, sondern auch für die die Genussrechte emittierende österreichische Kapitalgesellschaft, wenn diese gemäß § 95 Abs. 3 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 als…

EAS 3359Gewinnausschüttung einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine mittelbar beteiligte natürliche Person über zwischengeschaltete inländische Kapitalgesellschaft und österreichische Privatstiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0113-VI/8/201605.04.2016

…zweites Mal ebenfalls unmittelbar in den Händen der Familiengesellschafter dem KESt-Abzug unterworfen. Bei dieser Sukzessivbesteuerung wurde eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von Artikel 23 DBA durch den Ansässigkeitsstaat als opportun erachtet. Anders als im Fall der EAS 3338 ist im vorliegenden Fall…

EAS 2945Aktienverkauf cum Dividende am Tag vor dem Gewinnausschüttungsbeschluss
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0478-IV/4/200822.02.2008

…Depot des Käufers eingebucht waren, sodass die Gewinnausschüttung direkt an die Käufergesellschaft erfolgt ist, oder ob die Transaktion als over-the-counter-Geschäft mit Depotbuchungen am 30. Juni erfolgt ist (mit Dividendenzahlung an den Verkäufer und anschließender Weitergabe an den Käufer), sollte in einem solchen…

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

…für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des…

EAS 554Endbesteuerung von Kapitalerträgen österreichischer KGs mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 595/1/1-IV/4/9419.12.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 2047KESt-Befreiung zu Gunsten der Europäischen Investitionsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 904/1-IV/4/0229.04.2002

…sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte auch für die Europäische Investitionsbank. Der Europäischen Investitionsbank zufließende Kapitalerträge sind daher von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. 29. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 348Kest-Pflicht für spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/11/1-IV/4/9303.12.1993

…von der inländischen Einkommensbesteuerung zu entlasten. Diese Steuerentlastungsverpflichtung betrifft auch den mit Abgeltungswirkung ausgestatteten inländischen KESt-Abzug. Keine Entlastungsberechtigung besteht für Zinsen aus spanischen Anleihen, die nicht von staatlichen Einrichtungen im Sinn von Artikel 2 DBA-Spanien emittiert werden (zu den begünstigten staatlichen Einrichtungen zählen…

EAS 1807Zinserträge inländischer Immobilien-KEGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/0019.02.2001

…Artikel 15 DBA in Deutschland Steuerfreiheit zu gewähren. Ist ein Teil der den deutschen Gesellschaftern zufließenden Erträgnisse auf Zinsenertrag zurückzuführen, der aus einer Barreserve der KEG stammt, die als Liquiditätsreserve für Instandhaltungen, Reinvestitionen und Ähnliches gehalten werden muss, dann fällt auch dieser Zinsenertrag unter die…

EAS 2401Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an einer einkommenslosen Steueroasengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/2-IV/4/0403.02.2004

… 10 Abs. 4 KStG gelten, als ihnen nicht durch die Novellierung des § 10 KStG im BBG 2003 die Rechtswirksamkeit entzogen worden ist (EAS.2400). Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft in einem Niedrigsteuerland (Steueroase) eine Holding-Tochtergesellschaft errichtet, deren Funktion sich im bloßen Halten einer Beteiligung an…

EAS 705Zinsenertrag inländischer vermögensverwaltender KEGs mit deutschen Anlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/19/1-IV/4/9528.08.1995

…Feber 1993 (AÖF Nr. 158/1993) kann daher der Kapitalertragsteuerabzug unterbleiben. Die Einkünfte unterliegen allerdings in Deutschland der Besteuerung. Dies selbst dann, wenn auf deutscher Seite die KEG als österreichischer Gewerbebetrieb mit inländischer Betriebstätte eingestuft werden sollte. In einem derartigen Fall würde zwar gemäß den…

EAS 503Endbesteuerung für Kapitalerträge österreichischer Personengesellschaften mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/3/1-IV/4/9422.09.1994

  Bezieht eine in Österreich errichtete GesmbH & Co KG KESt-pflichtige Kapitalerträge, so tritt insoweit Endbesteuerungswirkung ein, als an dieser KG natürliche Personen beteiligt sind. Die Abzugspflicht mit Endbesteuerungswirkung bleibt auch dann aufrecht, wenn die einzige an dieser KG beteiligte natürliche Person in Deutschland ansässig…

EAS 3238KESt-Entlastung für ausländische Pensionskassen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1427-IV/4/201131.10.2011

…österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern (die EAS ist allerdings insoweit überholt als durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1. Jänner 2011 die Zuständigkeit für die Rückerstattung auf das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart übergegangen ist). Für eine Vermeidung des Rückerstattungsverfahrens durch eine unmittelbare KESt-Entlastung bei Auszahlung…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2985Gewinnausschüttung einer estnischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1919-IV/4/200823.07.2008

Auf Grund des Artikels 7 des österreichisch-estnischen Doppelbesteuerungsabkommens hat Estland das Recht, die von estnischen Kapitalgesellschaften erzielten Gewinne einer Besteuerung zu unterziehen, wobei die Abkommensbestimmung nicht festlegt, zu welchem Zeitpunkt der Körperschaftssteueranspruch Estlands auflebt; dies richtet sich vielmehr nach estnischem innerstaatlichem Recht. Wenn daher…