…sich aber nicht in fremdüblicher Weise um die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gekümmert hat, dann könnte dies die Vermutung stützen, dass in der wirtschaftlichen Realität die Lizenzgebühr ohnedies der Muttergesellschaft gebührt hat und daher kein wirklicher "Irrtum" bei der Zahlungsüberweisung vorgelegen ist. Aber selbst wenn die…
…den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen : |…
…solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197; EAS 112, EAS 451, EAS 2298, EAS 3063); es wird aber nicht die Zusammenrechnung der abschnittsweise erbrachten Ausbauleistungen unterbunden. Das…
…der Eltern darstellt, wodurch in einem nachfolgenden Veräußerungsfall gemäß Art. 7 (bzw. Art. 13 Abs. 1) DBA-Deutschland das inländische Besteuerungsrecht an den stillen Reserven der Beteiligung verloren geht (siehe auch EStR 2000 Rz 6677). Daraus folgt für den zu beurteilenden Besteuerungsfall, dass bei der…
…nicht aber die inländische Steuerbemessungsgrundlage; und zwar auch dann nicht, wenn diese Beiträge bei der Besteuerung in Deutschland unberücksichtigt bleiben. In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z. 1 des DBA-Deutschland…
…von den Dividenden- oder Zinseneinnahmen zu berechnenden Quellensteuer darstellt und daher von der gleichen Bemessungsgrundlage zu berechnen ist. Hinzu kommt, dass der Ausdruck "Bruttobetrag der Einkünfte" nichts Anderes als eine (zu) wörtliche Übersetzung des bei den DBA-Verhandlungen verwendeten Ausdruckes "gross amount of income" darstellt…
…worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle Versicherungen umfasst, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage der sozialen Sicherheit dienen. Das…
…Für Zwecke der abkommensgemäßen Steuerentlastung für Körperschaften ist Vordruck ZS QU-2 aufgelegt. Eine verdeckte Ausschüttung ist "offenkundig" erfolgt, wenn die mit der Vorteilszuwendung an den Gesellschafter verbundene Minderung des steuerpflichtigen Gewinnes bei unbestreitbar feststehendem Sachverhalt unter Verletzung von administrativ eindeutig geklärten Rechtsvorschriften erfolgt ist…
…dies würde die Optionsmöglichkeit zur "per-item-limitation" für Kapitalgesellschaften bedeutungslos machen. Österreichische Kapitalgesellschaften (zB Banken) sollten die Möglichkeit erhalten, durch Wahl der "per-item-limitation" Einbußen bei der Anrechnung der 10-prozentigen italienischen Zinsenabzugssteuer zu vermeiden, wenn sie daneben eine verlustbringende italienische Filiale führen…
…ausländischen Kunden die Errichtung eines Lagerlogistiksystems in Auftrag gegeben und wird dieser Auftrag von drei verschiedenen Arbeitsteams des auftragnehmenden österreichischen Unternehmens ausgeführt, dann spricht die Vermutung dafür, dass die Arbeitszeiten der drei Teams zusammenzurechnen sind, um zu beurteilen, ob die zur Betriebstättenbegründung führende Baustellenfrist (Art…
Bezieht ein in Ungarn ansässiger Arbeitnehmer einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile…
…bleiben die arbeitsfreien Zwischenzeiten bei der Berechnung der Baustellenfrist außer Betracht" (AÖF Nr. 34/2000). Diese Verständigungsregelung bezieht sich nicht auf Fälle der vorliegenden Art (zwei gesonderte Bauführungen), sondern auf eine einheitliche Bauführung, bei der aber die arbeitsfreie Zwischenzeit zwischen den Baulosen nicht für die…
…untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung für den Konzern führt. Bei Bedarf…
…nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile vorzunehmen ist, wird durch das DBA nicht geregelt und richtet sich daher nach österreichischem Recht. Denn bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in 3 Schritten vorzugehen. Zunächst ist die innerstaatliche Besteuerungsgrundlage zu…
…Während im Fall der ausjudizierten fehlenden Vergleichbarkeit einer Grundsteuer mit der Vermögensteuer die Bemessungsgrundlagen der beiden Steuern völlig unterschiedlich sind, trifft dies bei der von einer Kapitalgesellschaft erhobenen Gewerbe- und Körperschaftsteuer nicht zu, da die Bemessungsgrundlagen beider Steuern - sieht man von den gewerbesteuertypischen Hinzurechnungen und…
…Beteiligungsveräußerungen (also für Vorgänge, bei denen Bargeld lukriert wird) nicht gewährter Besteuerungsaufschub von wesentlichem wirtschaftlichen Gewicht erstrebt wird. Ein Grund für einen "Methodenwechsel" nach § 10 Abs. 3 KStG 1988 hinsichtlich der aus Deutschland einfließenden Ausschüttung scheidet im beschriebenen Fallmuster allerdings aus, weil die deutsche Tochtergesellschaft…
…Ist es aber so, dass die Installationstätigkeiten einer österreichischen Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind (Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der Umstand, dass die Abnahme erst am…
…eine KESt-Bemessungsgrundlage von 88.941,21 Euro (Probe: 88.941,21*0,15 = 13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt…
…Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte, sondern sofort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig werden (EStR 2000 Rz 7027). Die Steuerpflicht der außerbetrieblichen Versorgungsrente gründet sich sonach nicht auf die steuerliche Erfassung eines in den deutschen Personengesellschaftsbetriebstätten eingetretenen Wertzuwachses, sondern ausschließlich…
…dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen Bauvorhaben weniger als 12 Monate beträgt. Ist allerdings die österreichische Baufirma ebenfalls eine Personengesellschaft (Ö-KG), die als 100-prozentige Mutter-KG der deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der…