…wenn das Homeoffice eine Betriebsstätte iSd § 29 Abs. 1 BAO begründet. Gemäß § 29 Abs. 1 BAO gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung des Betriebs dient, als Betriebsstätte. Werden im Homeoffice in der Wohnung des Arbeitnehmers im Wesentlichen ein vom Arbeitgeber zur…
…wird, ein "Home-Office" an seinem inländischen Wohnsitz zu nutzen, so kann eine inländische Steuerpflicht für das deutsche Unternehmen in Österreich im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht nur dann begründet werden, wenn eine inländische Betriebsstätte für das ausländische Unternehmen vorliegt. Im vorliegenden Fall wird davon ausgegangen…
…in seinem in der inländischen Wohnung gelegenen "home office", dann wird zunächst zu klären sein, ob dieses "home office" eine inländische Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers darstellt. Für lohnsteuerliche Belange gilt gemäß § 81 Abs.2 EStG für einen ausländischen Arbeitgeber jede "feste örtliche .... Einrichtung als Betriebstätte…
…von drei Tagen pro Woche an einem ständig zur Verfügung stehenden eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber wird davon auszugehen sein, dass der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice nicht verlangt und daher keine faktische Verfügungsmacht über das Homeoffice vorliegt. Somit wird keine Betriebsstätte gemäß Art. 5 Abs…
…siehe dazu ausführlich EAS 3392 und EAS 3415 mwN). Dient die Geschäftseinrichtung lediglich vorbereitenden oder Hilfstätigkeiten, gilt sie jedoch gemäß Art. 5 Abs. 4 OECD-MA nicht als Betriebsstätte. Für die Beurteilung, ob eine Hilfstätigkeit im Sinne von Art. 5 Abs. 4 OECD-MA vorliegt…
Arbeitet die Ehegattin eines nach Österreich entsandten Diplomaten mit Staatsbürgerschaft des Entsendestaats als IT-Expertin für einen ausländischen Arbeitgeber im Homeoffice in Österreich, so stellt sich die Frage, ob ihre Gehaltszahlungen in Österreich der Besteuerung unterliegen. Gemäß Art. 34 Wiener Diplomatenkonvention ist ein Diplomat von…
…Die deutsche Wohnung eines Servicetechnikers, in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost…
… Gemäß § 81 Abs. 2 EStG gilt jede vom Arbeitgeber im Inland unterhaltene Anlage oder Einrichtung als Betriebstätte, wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten dient. Ist daher ein Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens in Österreich in seiner eigenen Wohnung für seinen ausländischen Arbeitgeber…
…Ob diese Einrichtung im Sinn von Art. 5 Abs. 4 des OECD-Musterabkommens als bloßer unternehmerischer "Hilfsstützpunkt" ohne DBA-Betriebstättencharakter angesehen werden könnte, bedarf im gegebenen Zusammenhang keiner weiteren Untersuchungen, denn im Geltungsbereich des DBA-Deutschland steht einer solchen Beurteilung die in Z 9 des…
…bleibt ihr Dienstverhältnis in der Form aufrecht, dass es als Telearbeitsverhältnis in Heimarbeit weitergeführt wird, dann wird hierdurch keine Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers in Deutschland begründet (EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese in Deutschland erbrachten Arbeitsleistungen entfallen, steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15…
…nicht zur deutschen Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden, wenn sie über keine deutsche Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland verfügt. Die Wohnung des Servicetechnikers, in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann nicht als Betriebstätte der österreichischen Kapitalgesellschaft gewertet werden; auch dann nicht…
…sein; denn auch von einem Angestellten angemietete Räumlichkeiten begründen für den Arbeitgeber eine Betriebstätte, wenn sie für Zwecke des Unternehmens verwendet werden (BFH vom 30. Jänner 1974, BStBl. II 327). Die Wohnung des Angestellten würde nur dann nicht mehr als Betriebstätte des Arbeitgebers angesehen werden…
…österreichischen Arbeitgeber und der die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nutzenden deutschen Schwestergesellschaft das Recht eingeräumt, jeden Freitag seine für die deutsche Schwestergesellschaft erbrachten Dienstleistungen innerhalb seines österreichischen Familienwohnsitzes zu erbringen (Homeoffice-Tag), so unterliegen die für diese in Österreich erbrachten Dienstleistungen gezahlten Gehaltsbestandteile ausschließlich dem österreichischen…
…seinem eigenen Dienstnehmer für die Erbringung der betrieblichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings verdient im gegebenen Zusammenhang noch folgende Erwägung Beachtung: nach herrschender Auffassung wird im Fall der bloßen Vergabe von Heimarbeit in der Wohnung des Heimarbeiters keine Betriebstätte für den Arbeitgeber begründet (Ritz…
…die nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres in Deutschland tätig sind, verbleiben in der österreichischen Lohnsteuerabzugsbesteuerung. OECD-Entwicklungen, die mit dem OECD-Update 2003 und dem dort erstmals aufscheinenden "Painter-Example" begonnen haben, hatten indessen eine Ausweitung des abkommensrechtlichen Betriebstättenbegriffes zum Ziel…
…vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in Österreich begründet wird. Dies gilt vor allem dann, wenn…
…deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher nicht die Inanspruchnahme der Bürodienstleistungen, sondern die Erlangung dieser Verfügungsmacht über den Büroraum; denn dieser erfüllt das Tatbestandsmerkmal sowohl des § 29 BAO ("Einrichtung, die der Ausübung des Betriebes dient") als auch jenes der Z…
…tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die Aufgabe der drei Angestellten neben der Erteilung von Informationen und rein informativen Kundenbesuchen vor allem auch die Entgegennahme von Bestellungen und die Bearbeitung von Reklamationen, wobei zudem…
…tatsächlich nicht über dieses Büro laufen und seine Funktion daher nur die einer bloßen Werbe- und Informationsstelle ist) als bloßer "Hilfsstützpunkt" im Sinn von Art. 4 Abs. 3 lit. e des OECD-Musterabkommens gesehen werden, dem bei OECD-konformen Abkommen kein DBA-Betriebstättencharakter zuzumessen ist…
…Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in…