… Führt ein italienisches Unternehmen in Österreich in einem Forstrevier Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als "Bauausführung" anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12 Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares Bild…
…zukommt, wird derzeit in dem Gebäude selbst keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen (EAS 2535 betr. Holzschlägerungsarbeiten in einem Forstrevier). Etwas anderes gilt für die Wohnung der drei indischen Mitarbeiter, in der - wenn auch nur geringfügig und zumeist nur administrativer Natur - Arbeiten erledigt werden, die…
Sind ausländische Gesellschaften aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur…