…einen Teil seines Jahreseinkommens aus einer Beschäftigung bei einer österreichischen Firma und ist dieser Teil des Einkommens gemäß Artikel 15 des DBA-Ungarn von der ungarischen Besteuerung freizustellen, so behält Ungarn das Recht diese in Österreich zu besteuernden Einkunftsteile für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen…
…dass der Verzicht des Quellenstaates auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer dem investierenden Unternehmen und nicht dem Fiskus des DBA-Partnerstaates zu Gute kommt. Die Maximalhöhe einer tatsächlich erhobenen Quellensteuer ist im Abkommen stets durch einen Prozentsatz von den Einnahmen und nicht von den Einkünften…
…allowance" zuerkannt, hinsichtlich der der österreichische Arbeitgeber die Einkommensteuerlast übernimmt und findet sonach in Österreich im Jahr 2001 eine "Hochrechnung" der Nettovergütung statt während in Italien dieser Hochrechnungsbetrag erst 2002 in die italienische Steuerbemessungsgrundlage einbezogen wird, dann ist für Belange der Steueranrechnung in Österreich die…
Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…
…dann tritt für Belange der Progressionsberechnung durch den deutschen Verlustrücktrag eine Situation ein, in der der Abgabepflichtige insgesamt in den beiden Jahren mit einem fiktiven Einkünftebetrag von 260 (80 + 80 + 100) erfasst wird, wohingegen in der Realität nur Einkünfte von 160 erwirtschaftet wurden (80 + 80…
…Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der…
…lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung des Namens, des Bildes oder sonstiger Persönlichkeitsrechte gezahlt werden, in Deutschland als Quellenstaat der Einkünfte besteuert werden dürfen (Artikel 17 Abs. 1 zweiter Satz DBA-Deutschland). Jedoch ist zu beachten, dass dieser Satz…
…56,25 in die Hände der Virgin-Island-Gesellschaft gelangen. Bei der Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen…
…erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.1997 in Wien behandelt worden ist. Es ist hierbei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden Arbeitstage vorgesehen…
…Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der maßgebenden…
…dann betragen die nach österreichischem Recht ermittelten Einkünfte 400 und die darauf lastende Einkommensteuer sei (wieder vereinfachend) mit 50%, sonach mit 200 (=Anrechnungshöchstbetrag), angenommen. Die in den USA mit 400 erhobene US-Einkommensteuer ist folglich mit einem Betrag von 200 in Österreich anrechenbar. Der Umstand…
…| Betriebseinnahmen Österreich | 500.000 | | Betriebsausgaben Österreich | - 200.000 | | steuerpflichtige Einkünfte | 300.000 | KZ 320 Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte :  …
…Abs. 5 Satz 4 Nr. 2 dEStG ein Antrag auf Veranlagung gestellt, und werden auf der Grundlage von § 32b Abs. 1 Nr. 3 dEStG Einkünfte, die nach dem österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland steuerfrei sind, auch in Deutschland für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes herangezogen, dann…
…EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage; denn die nachträglichen Einkünfte sind den Funktionen einer inländischen Betriebstätte zuzuordnen, nämlich jener, von der aus der Betrieb vor seiner Aufgabe in Österreich geführt worden ist. 08. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes gilt wohl der Grundsatz, dass zunächst die gesamte Besteuerungsgrundlage in jener Höhe zu ermitteln ist, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem betreffenden ausländischen Staat bestünde. Hierbei ist allerdings eine ausländische Erbschaftssteuer, nicht gem. § 6 Abs. 3 ErbStG. als Abzugspost…
…die (Vertreter-)tätigkeit der Arbeitnehmerin in Deutschland und in Österreich ausgeübt und wurde zwischen den Steuerverwaltungen bereits ein Aufteilungsschlüssel für die laufenden Bezüge (15% Deutschland und 85% Österreich) festgelegt, dann folgt die lineare Aliquotierung der mit der Option lukrierten Einkünfte ebenfalls diesem Aufteilungsschlüssel. Der Umstand…
…der andere Fall vorliegt, setzt Sachverhaltsermittlungen und -beurteilungen voraus, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob die nachträglichen Aktivitäten des amerikanischen Geschäftsvermittlers, wie etwa die Schulung und Unterstützung der Subvertreter, bei Gesamtwürdigung des Sachverhaltsbildes als einkünftegenerierende…
…Gefahr droht, dass - auch ohne inländische CFC-Gesetzgebung - eine Zurechnung der Gewinne maltesischer Domizilgesellschaften an den in Österreich ansässig gewordenen Steuerausländer drohen könnte (so wie dies in Deutschland der Fall ist). Diese Frage der Einkünftezurechnung ist sachverhaltsabhängig und könnte im EAS-Verfahren nicht beantwortet werden;…
…treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für Angestellte ist gemäß Artikel 18 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) von der österreichischen Besteuerung - unter…