…dass die Gewinnerhöhungen in den Ostländern zur Gänze oder teilweise unberechtigt erfolgt sind, müsste mit diesen Ländern ein Verständigungsverfahren geführt werden. Es ist richtig, dass ein derartiges Verfahren formal von Deutschland aus mit diesen Ländern abgewickelt werden müsste, weil die unberechtigte Gewinnerhöhung einen Verstoß gegen…
…vor allem, wenn der Gewinnaufschlagssatz am untersten Ende der denkbaren Bandbreite angesetzt wurde. DBA-konforme Gewinnerhöhungen auf österreichischer Seite zur Anpassung an eine den OECD-VPG entsprechenden Dienstleistungsvergütung müsste auf deutscher Seite zu einer korrespondierenden gewinnmindernden Gegenberichtigung führen, sodass insgesamt die Verrechnungspreiskorrektur zu keiner Mehrbelastung…
…nicht behindert werden; über Anregung der französischen Steuerverwaltung könnte aber in einem solchen Verständigungsverfahren auf der Grundlage von § 48 BAO für die Dauer des Verständigungsverfahrens eine zeitlich befristete Steuerfreistellung der vom Verständigungsverfahren betroffenen Gewinnerhöhungen verfügt werden. 14. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
Zahlt ein österreichischer Sportverein an seine durch Dienstvertrag angestellten Sportler für die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf…
Erzielt eine in Österreich ansässige Berufssportlerin Preisgelder für Tennisturniere in Rußland, USA und Neuseeland, dann unterliegen diese Preisgelder in allen drei Fällen der inländischen Besteuerung. Im Fall Rußlands enthält das Doppelbesteuerungsabkommen - abweichend von den OECD-Prinzipien - keine "Sportlerklausel", sodass Rußland gemäß Artikel 11 Abs. 1…