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EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…

EAS 2872Altersteilzeitregelung für einen deutschen Beamten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0746-IV/4/200717.08.2007

…sondern sind nachträgliche Vergütungen für dem Arbeitgeber in der dreijährigen Einarbeitungsphase erbrachte Arbeitsleistungen (siehe EAS 2753). Verlegt ein im öffentlichen Dienst Deutschlands stehender Beamter, der von der deutschen Altersteilzeitregelung Gebrauch gemacht hat, in der Ruhephase seinen Hauptwohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so steht gemäß Artikel…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung mit der ausländischen Steuerverwaltung erfolgen soll, um für eine korrespondierende steuerliche Behandlung zu sorgen. Bundesministerium für Finanzen, 19…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit unter…

EAS 916Hälftesteuersatz bei KG-Anteilsveräußerung durch Steuerausländer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 105/2-IV/4/9602.08.1996

…EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: