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4 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 642Management-Fees an eine zypriotische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3409/1/1-IV/4/9529.05.1995

…auch Einflussnahmemöglichkeiten z.B. im Wege von "Strohmännern" würden ausreichen). Sollte die gewählte Gestaltung - die nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich ist - aus der Sicht der wirtschaftlichen Betrachtungsweise mit dem tatsächlichen wirtschaftlichen Geschehnisablauf in unbedenklicher Weise übereinstimmen, wird weiters zu untersuchen…

EAS 476Arbeitskräfteüberlassung nach Großbritannien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/11-IV/4/9419.07.1994

…Seine wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher der Gestellungsnehmer in Wahrheit der eigentliche Arbeitgeber ist…

EAS 691"Indemnification clause" eines Leasingvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3430/1/1-IV/4/9501.08.1995

…als ein bloßes Übersetzungsproblem bezeichnen. Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einer eingehenden Durchleuchtung der gewählten Gestaltung, wobei es weniger auf die Formalseite als vielmehr auf den tatsächlichen Geschehnisablauf ankommt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 567Dienstnehmerentsendung zu britischer Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1054/3/1-IV/4/9507.02.1995

…wesentliche Aussage besteht in folgendem: Ein internationales Doppelbesteuerungsabkommen verbietet nicht, bloß formal ("auf dem Papier") aufgebauten Gestaltungsformen die steuerliche Wirkung abzuerkennen und in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die wahren Geschehnisabläufe der Besteuerung zu unterziehen; wenn daher im Fall einer Arbeitskräftegestellung der Gestellungsnehmer in Wahrheit der…