…der österreichischen GmbH gezahlten Bezüge, dann wäre dies jedoch nicht abkommenskonform. Denn solange die Bezüge nach österreichischem Recht beurteilt eine angemessene Entschädigung für den deutschen Geschäftsführer darstellen, kann in der steuerlichen Erfassung dieser Bezüge in Österreich kein Abkommensverstoß erblickt werden. Denn Artikel 8 DBA-Deutschland…
Wird ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen Kapitalgesellschaft auch mit der Verantwortung für eine deutsche Konzerngesellschaft betraut, wobei etwa je 50% der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer…
…Deutschland grundsätzlich im Tätigkeitsstaat, sonach in Österreich, der Besteuerung unterliegen. Denn die Arbeit eines Geschäftsführers wird nach der übereinstimmenden höchstgerichtlichen Judikatur der beiden Staaten grundsätzlich am Ort der GesmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78)…
…und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr…
…die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am Sitz der GmbH gelegen ist. Im neuen DBA-Deutschland-2000 ist diese Rechtslage insoweit aufrechterhalten…
…ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…
Wird das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und ihrem Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist und der nunmehr nach Österreich zugezogen ist, gelöst und werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages abgefunden, dann unterliegt dieser…
Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…
…Frage der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden. Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS 600.000,- (und nicht nur der in Slowenien ausgezahlte Bezugsteil von ATS 300.000,-) keiner inländischen…
…in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht erfüllt sein, sodass das Recht zur Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers - je nach Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts - nach Maßgabe von Art. 7, Art. 14 oder Art. 15 DBA-Deutschland…
…die als Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig waren (wenn es sich nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelte) (EAS 1553). Mit dem Wirksamkeitsbeginn des neuen DBA-Deutschland im Jahr 2003 ist allerdings eine Rechtsänderung eingetreten und es wurde das Besteuerungsrecht an Geschäftsführerbezügen Deutschland zugeteilt…
…der ausschließlichen Arbeitgebereigenschaft der inländischen Gesellschaft bestehen, dann wird sich mit Deutschland auf der Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens ein Qualifikationskonflikt ergeben, da Deutschland im Fall der handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene Gesellschaft als Arbeitgeber betrachtet, für die der Gesellschafter tätig ist. Wie dieser Qualifikationskonflikt zu lösen ist…
Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…
Bezüge, die ein in Deutschland ansässiger Geschäftsführer einer österreichischen GmbH von dieser GmbH erhält, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Abkommens in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Zuteilung des…
…Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften tätig sind; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, daß es sich hiebei nicht um wesentlich an der Kapitalgesellschaft beteiligte Geschäftsführer handelt. Sobald das paraphierte neue DBA-Deutschland in Wirksamkeit tritt, wird allerdings eine Rechtsänderung eintreten und das Besteuerungsrecht Deutschland zufallen. Denn Geschäftsführer…
…Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er…
Ist eine in Österreich ansässige natürliche Person auf Grund eines mit einer ungarischen GesmbH abgeschlossenen Dienstvertrages mit der Geschäftsführung der ungarischen Gesellschaft betraut und ist dieser Geschäftsführer zu 95% an einer österreichischen GesmbH beteiligt, die ihrerseits 80% der Anteile an einer ungarischen GesmbH hält, so…
…ansässigen Geschäftsführer unterliegen gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Die Anwendung der Grenzgängerregelung des Artikels 15 Abs. 4 DBA-Schweiz wird vor allem deshalb nicht in Betracht kommen, weil sich die Geschäftsführer…
Ist der in Deutschland ansässige Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 25% an dieser GesmbH beteiligt und hält er sich in Ausübung seiner Geschäftsführerfunktion etwa an 1 Tag pro Woche in Österreich auf, so unterliegen die Geschäftsführerbezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung…