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EAS 1742Zweijahresfrist des § 10 KStG im Fall von Auslandsverschmelzungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/0017.10.2000

…dass stille Reserven der inländischen Besteuerung entgleiten, liegt bei Verschmelzung zweier beschränkt steuerpflichtiger Auslandskapitalgesellschaften nicht vor. Da die übernehmende Kapitalgesellschaft nach österreichischem Steuerrecht weitgehend wie ein Gesamtrechtsnachfolger behandelt wird, wird für die Gewinnausschüttungen von der österreichischen Tochtergesellschaft an die übernehmende niederländische Kapitalgesellschaft die für die…

EAS 2546Erbübergang des Anspruches auf den Liquidationserlös einer deutschen GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0291-IV/4/200428.12.2004

  Wurde eine deutsche Personengesellschaft mit deutschen Betriebstätten liquidiert und geht nach dem Tod eines in Österreich ansässigen Gesellschafters der liquidierten Gesellschaft der Anspruch auf den Liquidationserlös auf einen ebenfalls in Österreich ansässigen Erben über, steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu, wenn der Erbübergang des…

EAS 2272Erbschaftsteuer bei doppelstöckiger Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 409/1-IV/4/0323.04.2003

Werden inländische Betriebstätten im Wege ausländischer Personengesellschaften gehalten, dann wird nach der bei der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gehandhabten österreichischen Verwaltungspraxis nicht der Sichtweise der im Bereich der Einkommensbesteuerung maßgebenden Bilanzbündeltheorie gefolgt und es wird nicht durch die Personengesellschaft auf die dahinter stehenden Gesellschafter "durchgegriffen". Ist…

EAS 98Erbschaftssteuerpflicht von Steuerausländern bei verflochtenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/48/1-IV/4/9212.03.1992

  Ist eine deutsche GesmbH & Co KG der einzige Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG und stirbt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter der deutschen KG, so tritt keine inländische Erbschaftssteuerpflicht hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn…