…§ 30 Abs. 2 BewG nicht erfasste Zahlungsmittel, Geldforderungen und Wertpapiere des landwirtschaftlichen Gutes sind daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn deren steuerliche Erfassbarkeit infolge eines österreichischen Zweitwohnsitzes möglich wäre (siehe auch VwGH 27.6.1991, 90/13/0156,0157…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Der in Artikel 11 Abs. 2 DBA Deutschland verwendete Begriff "Forderungen mit Gewinnbeteiligung" ist weder im Abkommen noch in hierzu durchgeführten bilateralen Verständigungen näher definiert worden. Im Rahmen der DBA-Verhandlungen war keine Notwendigkeit erkennbar, diesen Ausdruck genauer zu umschreiben. Denn er wird so verstanden…