…steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische…
…Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach Österreich zu ermitteln. Der Umstand, daß die Gewinnausschüttungen der inländischen Kapitalgesellschaften bereits vor seinem Zuzug nach Österreich der inländischen Besteuerung unterlagen, kann nicht bewirken, daß der österreichische Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung mit…