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9 Treffer1173 msnur geltende Fassungen
EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…Niederlassung zuzuordnen sind, da diese anlässlich der diesbezüglichen Verhandlungen ja noch gar nicht bestanden hat. Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter wird daher in der Bilanz der österreichischen Firmenzentrale auszuweisen sein. Daran knüpft sich die Gebührenpflicht gemäß § 33 TP8 Abs. 4 GebG. Der Umstand, dass das…

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

…Betriebstättenvorbehalt des Art. 11 Z 4 DBA-Schweiz steht diesem Besteuerungsanspruch nicht entgegen, da dieser nur dann eingreift, wenn Zinsen in die schweizerische Betriebstätte einfließen. Zur Frage der Gebührenpflicht für das Gesellschafterdarlehen ist auf folgendes hinzuweisen: Österreichische Kapitalgesellschaften haben gemäß §§ 124 ff BAO iVm § 189…

EAS 132§ 48-BAO-Anträge sind gebührenfrei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2855/1/2-IV/4/9122.11.1991

  In Abkehr von der früheren gegenteiligen Ansicht werden Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 48 BAO nunmehr gem. § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 Gebührengesetz als gebührenfrei eingestuft. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1651Hypothekarkredit eines Diplomaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/3-IV/4/0008.06.2000

Gemäß Artikel 34 der Wiener Diplomatenkonvention , BGBl. Nr. 66/1966, genießen die in Österreich akkreditierten Diplomaten - von einigen Ausnahmen abgesehen - Steuerfreiheit. Diese Steuerfreiheit gilt auch für die im Gebührengesetz 1957 vorgesehenen Stempel- und Rechtsgebühren. Erwirbt daher ein ausländischer Diplomat ein inländisches Eigenheim oder eine inländische…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…

EAS 18Konzerninterne 7%ige "service fee"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 1486/2/1-IV/4/9131.07.1991

Die österreichische Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft ist berechtigt, eine von der Muttergesellschaft in Rechnung gestellte Bearbeitungsgebühr ("service fee") für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Warenimporten erbracht werden (Verhandlung mit Produzenten, Warenqualitätsprüfung, Verschiffung und Versicherung der Ware, Mängelreklamationen), als Betriebsausgabe abzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass…

EAS 312Umsatzabhängige Managementgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2247/1/1-IV/4/9311.10.1993

  Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…

EAS 2896Haftungsprovision für Bürgschaftsübernahme durch die Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1703-IV/4/200729.10.2007

Übernimmt die österreichische Muttergesellschaft für die Gewährung eines Kredites durch eine österreichische Großbank an ihre ungarische Tochtergesellschaft eine Bürgschaft durch Unterfertigung von Wechselverpflichtungserklärungen gegenüber dieser Großbank, liegt eine Dienstleistung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft vor, die einer fremdüblichen Abgeltung durch eine Haftungsprovision bedarf (in…

EAS 2293KESt-Pflicht für obligatorische Genussrechte ausländischer Investoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/14-IV/4/0312.05.2003

Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…