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EAS 2447Über Zwischen-KEG gehaltene Auslandsbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/17-IV/4/0420.04.2004

…jedenfalls sachgerecht. Allerdings hat dies zur Folge, dass die für den Erwerb der Auslandsbeteiligung von der KEG aufgenommenen Fremdmittel ebenfalls der Muttergesellschaft zuzurechnen sind (eine vermögensverwaltende KEG hat steuerlich weder aktives noch passives Betriebsvermögen), sodass der hierauf entfallende Zinsenaufwand von rund 6 Mio ATS gemäß §…

EAS 473Grenzüberschreitende Darlehensvergabe zwischen verbundenen Personengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/49/1-IV/4/9407.07.1994

Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…

EAS 3033Nach Deutschland fließende Zinsen einer inländischen Immobilien-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3444-IV/4/200821.01.2009

…wenn auf der der Errichtung eines Bürohochhauses dienenden Liegenschaft der GmbH zwar keine unmittelbare hypothekarische Sicherheit eingeräumt wird, aber den Darlehensgebern (im vorliegenden Fall wären dies angesichts der steuerlichen Transparenz der KG die Gesellschafter der deutschen KG) eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den inländischen Liegenschaftsbesitz zusteht…

EAS 106Darlehensgewährung einer deutschen Kapitalgesellschaft an ihre österreichische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/38/1-IV/4/9224.03.1992

  Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

  Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann werden alle Vermögenswerte, die zur Erfüllung derartiger Funktionen auch von einem unabhängigen fremden Unternehmer benötigt werden, dem notwendigen Betriebsvermögen dieser ausländischen Betriebstätte zuzuordnen sein und es wird folglich auch der durch diese Vermögenswerte erwirtschaftete Ertrag…

EAS 3357Mittelbare Besicherung im Fall von outbound-Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0750-VI/8/201421.11.2014

…Steuererhebung durch Veranlagung zu erfolgen hat. Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass das österreichisch-saudi-arabische DBA in Artikel 11 nur eine mit 5% des Bruttobetrages der Zinsen begrenzte Besteuerungsberechtigung vorsieht, die im Veranlagungsverfahren zu beachten sein wird. Für Zinsenzahlungen, die ab dem Wirksamwerden des…

EAS 2628Exportfinanzierung und Methodenwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0431-IV/4/200529.07.2005

…Zinsertrag aber zählt zu den schädlichen Passiveinkünften. Ob ein solcher oder ähnlicher Problemfall vorliegt, ist allerdings keine Rechts- sondern eine Sachverhaltsfrage, die nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden kann. 29. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 638Gesellschafterdarlehen zugunsten einer schweizerischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/5/1-IV/4/9529.05.1995

…kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht geklärt werden. Ein derartiges Risiko wird sicherlich dann gegeben sein, wenn das Betriebstättenergebnis in der Schweiz negativ ausfällt und durch Geltendmachung des negativen Progressionsvorbehaltes eine Steuerfreistellung des österreichischen GmbH-Gewinnes erzielt würde. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 1137Finanzierung einer pakistanischen Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 8/4-IV/4/9729.09.1997

…ist. Zinsen für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn von Artikel VII des Abkommens und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Pakistan die nach seinem Recht grundsätzlich vorgesehene 30%ige Zinsensteuer nicht erheben…

EAS 1983Umwandlung einer Baustellenvorauszahlung in ein grenzüberschreitendes Darlehen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/0211.01.2002

…Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrages als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - deutschen Baubetriebstätte erscheint verfehlt. Denn es ist nicht vorstellbar, dass die Disposition über Finanzmittel, die einen Zinsenertrag in zweistelliger Millionenhöhe abwerfen, zu den Aufgaben und Funktionen einer Baubetriebstätte gehört. Ist…

EAS 575Österreichische Finanzholding mit Beteiligungen in Madeira
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/11/1-IV/4/9507.02.1995

…ein Zinsenertrag in den Händen der Gesellschafter angesetzt werden, so verstieße selbst dann, wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen würde, eine steuerwirksame korrespondierende Berücksichtigung auf österreichischer Seite gegen das Abzugsverbot des § 12 Abs. 2 KStG (Zusammenhang mit steuerbefreiten Dividendenerträgen); dieses im innerstaatlichen Recht vorgesehene Abzugsverbot wird…

EAS 2133Mittelbare Immobilienbesicherung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/3-IV/4/0214.10.2002

…GmbH der Bank eine Zugriffsmöglichkeit auf seine Gesellschaftsanteile für den Fall überträgt, dass keine vertragsgemäße Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch…

EAS 977Finanzierungskosten für US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/99-IV/4/9602.12.1996

…Artikel IX Abs. 2 des Abkommens ist der Investor diesfalls aber berechtigt, eine Besteuerung auf Nettobasis in den USA zu verlangen; in diesem Fall würden nach Maßgabe des US-Steuerrechts die mit den Zinsenzahlungen im Zusammenhang stehenden Aufwendungen (die Refinanzierungszinsen) einkünftemindernd angesetzt werden, sodass im…

EAS 928Gesellschafterdarlehen an die schweizerische Betriebstätte einer österreichischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 27/3-IV/4/9620.08.1996

…gelten auch dann, wenn das Darlehen von dem österreichischen Gesellschafter als Darlehensgläubiger der schweizerischen GmbH-Niederlassung gewährt worden ist (und kein Fall einer verdeckten Einlage vorliegt). Allerdings unterliegen die Zinsenzahlungen in den Händen des in Österreich ansässigen GmbH-Gesellschafters im Inland der Einkommensbesteuerung; der Betriebstättenvorbehalt…

EAS 950Inländische Grundstücksinvestitionen offener deutscher Immobilienfonds; Finanzierungsaufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/6-IV/4/9610.10.1996

  Wird von in- oder ausländischen Investoren Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft angelegt, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke in Österreich hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

…Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des Hauptsitzes der ausländischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird ohne Abklärung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht abschließend lösbar sein. Denn zieht man in Betracht…

EAS 2808Anleiheemission einer österreichischen Holdinggesellschaft an argentinische Anleihezeichner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0036-IV/4/200717.01.2007

…eine der Beteiligungsgesellschaften in Argentinien operativ tätig ist und wenn die Anleihezeichner jene argentinischen Investoren sind, die gemäß dem österreichisch-argentinischen DBA mit den aus Österreich (in fremdüblicher Höhe) bezogenen Zinsen in Argentinien steuerfrei zu stellen sind. Seinerzeitige österreichische Bemühungen, diese Steuerbefreiungsbestimmung im Wege einer…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 3338Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0505-VI/8/201324.09.2013

…dann kann dieser auf § 50d dEStG gestützte Besteuerungsdurchgriff zu einem internationalen Zurechnungskonflikt führen, wenn die deutsche Gewinnausschüttung auf österreichischer Seite der österreichischen GmbH zugerechnet wird. Wird diese in Deutschland bereits vorbesteuerte deutsche Gewinnausschüttung in der Folge von der österreichischen GmbH an den österreichischen Gesellschafter weiter…