…Dies auch dann, wenn die Ehegattin weiterhin in Österreich lebt und die Kinder (mit bereits eigenen Familien) ebenfalls in Österreich leben und wenn zur Unterstützung der wirtschaftlichen Russlandaktivitäten eine österreichische GmbH & Co KG gegründet worden ist, deren Kommanditist und Geschäftsführer der genannte österreichische Staatsbürger ist…
…den Mitgliedern einer Familie, die ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegen, in eine deutsche GmbH & Co KG eingebracht, um solcherart die steuerliche "Verstrickung" dieser Beteiligungen in Deutschland aufrechtzuerhalten, so ist nach österreichischem innerstaatlichen Recht durch die Beteiligung der Familienmitglieder an dieser deutschen vermögensverwaltenden KG keine deutsche…
…Rückzahlung des Darlehens erfolgen sollte (EAS 2133). Eine solche Zugriffsmöglichkeit wird für jene Hauptgesellschafter der KG bestehen, die den bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen der KG ausüben. Sind daneben einzelne Mitglieder jener Familie, der die deutsche KG gehört, in Nicht-DBA-Staaten (oder in DBA…
Werden Anteile an einer deutschen KG von dem in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht…
…Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Art. 15 DBA-Deutschland beseitigt: Deutschland erlangt auch dann das Besteuerungsrecht, wenn Deutschland die GMBH-Beteiligung dem österreichischen KG-Betriebsvermögen der Kommanditisten zurechnen sollte. 2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…EAS 1571; ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde im Fall der Schenkung eines Anteils an einer deutschen Beteiligungs-KG, die lediglich eine Beteiligung an einer inländischen KG mit Inlandsbetriebstätten hielt, an der inländischen Steuerpflicht des auf diese Weise übergehenden inländischen Betriebes festgehalten (EAS 2529); andernfalls…
…hinsichtlich seiner im Wege der deutschen KG gehaltenen Beteiligung an der österreichischen KG ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. …
… Wird eine deutsche KG, an der deutsche Anleger beteiligt sind und die als Kommanditist einer operativ tätigen österreichischen GmbH & Co KG auftritt, liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der…
Gemäß Z 6 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland(Erb) werden Beteiligungen an Personengesellschaften wie Beteiligungen an Betriebstättenvermögen behandelt. Dies hat auf der Ebene des Abkommensrechtes zu Folge, dass im Fall des Todes eines in Deutschland ansässigen Gesellschafters an einer österreichischen Personengesellschaft das Erbschaftsbesteuerungsrecht Deutschland entzogen…
Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll…
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
…als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden. Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach …
…inländischen GmbH. Hinsichtlich des auf die Kommanditbeteiligung entfallenden Gewinnanteiles ist grundsätzlich auf die in Deutschland ansässigen Gesellschafter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange…
…wird davon ausgegangen werden können, dass die Vermögenswerte der inländischen KG dem deutschen Gesellschafter zu 36,8% (40% von 92%) zuzurechnen sind. Das österreichische Besteuerungsrecht an dem Veräußerungsgewinn ist auch im Geltungsbereich des ab 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland 2000 abkommensrechtlich sichergestellt. Dem Umstand, dass…
Werden von einer österreichischen KG Anteile an offenen deutschen KGs erworben, die als Immobilienfonds und Mobilienfonds ausgestaltet sind, und wird die Anteilsanschaffung zu 1/3 aus Einlagen der österreichischen Kommanditisten und zu 2/3 aus Bankdarlehen finanziert, dann ist/sind die in Deutschland lukrierten Einkünfte…
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen…
…solche außerbetrieblicher Art dar; sie werden daher - aus der Sicht des österreichischen Rechts - nicht über eine deutsche Betriebstätte bezogen. Denn das Büro, in dem die deutsche GMBH&CO KG ihre vermögensverwaltende Geschäftstätigkeit entfaltet, stellt keine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar, da nach dieser…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im…
Schüttet eine Wiener GmbH ihre Gewinne an eine Salzburger KG aus, der eine deutsche GmbH als Gesellschafterin angehört, dann fließt diese Gewinnausschüttung über die Salzburger Personengesellschaftsbetriebstätte anteilig der in Deutschland ansässigen GmbH zu. Artikel 10 Abs. 4 DBA-Deutschland weist Österreich daran das Besteuerungsrecht zu…
…Werden Mitunternehmeranteile an einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage…