…am "Fremdverhaltensgrundsatz" orientierten Gewinnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland. Hiebei wird die Frage einer steuerlich zumutbaren Wohnsitzverlegung in den Hintergrund treten und es werden dann sowohl die Unterkunftskosten in Salzburg wie auch die PKW-Fahrtkosten für die Fahrten zwischen den zwei Betriebsteilen als Betriebsausgabe anzuerkennen sein…
Schließen zwei in Österreich ansässige LKW-Fahrer mit einer französischen Firma Dienstverträge, auf Grund derer sie verschiedene LKWs der französischen Firma zwischen Destinationen in Österreich und in Deutschland zu lenken haben (arbeitstäglich ca. 3 Stunden in Österreich und 6 Stunden in Deutschland), dann steht gemäß…
Hat ein Angestellter einer französischen Kapitalgesellschaft, der seine Berufstätigkeit in Frankreich und von dort aus auf internationalen Reisetätigkeiten ausübt, sowohl in Frankreich wie auch in Österreich einen Wohnsitz, wobei die Familie am österreichischen Wohnsitz lebt, so ist es richtig, dass das österreichische Finanzamt die Offenlegung…
Entsendet eine österreichische Kapitalgesellschaft einen in Österreich ansässigen Arbeitnehmer für eine Dauer von zwei Jahren zu ihrer Schwestergesellschaft nach Deutschland, so unterliegen die vom österreichischen Arbeitgeber ausgezahlten Bezüge für die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit in jenen Kalenderjahren, in denen sich der Dienstnehmer länger als 183…
…kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber gegenüber belegmäßig einwandfrei dokumentiert werden, dass er tatsächlich täglich zwischen Innsbruck und Bozen pendelt. 27. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
Reisen in Österreich ansässige und grundsätzlich für die österreichische Zweigniederlassung einer deutschen AG tätige Dienstnehmer tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als…
Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte…
…deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber vorliegt. Seitens des Finanzamtes sollte (im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen) als Bestätigung für die sachgerechte Arbeitslohnaufteilung zwischen Österreich und Deutschland ein Nachweis über die steuerliche Erfassung der von der österreichischen Besteuerung freizustellenden Einkünfte in Deutschland abverlangt werden. 22…
Die Grenzgängereigenschaft im Sinn von Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland setzt voraus, dass die abgabepflichtige Person "täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt". Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" mit einer "45-Tage-Toleranzregelung" angewendet…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…in Österreich ansässige Kraftfahrerin in die Dienste einer dänischen Spedition, die in Österreich über keine Niederlassung oder sonstige Betriebstätte verfügt, und führt sie im Rahmen ihrer Berufsausübung KFZ-Fahrten in Österreich, Deutschland und Dänemark aus, dann unterliegen die von der dänischen Firma gezahlten Arbeitslöhne der…
…der Konzerngesellschaft im Drittland begründet wird, ist für die Frage, ob für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung zwei isoliert zu betrachtende Arbeitsverhältnisse vorliegen, folgendes zu beachten: Da es bei der Entsendung nicht zu einem Wechsel des zivilrechtlichen Arbeitgebers kommt, liegen keine separat zu betrachtenden Zeiträume…
…muss dem österreichischen Arbeitgeber jedenfalls eine von der deutschen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Fahrer vorliegen. Als Nachweis für die sachgerechte Bezugsaufteilung zwischen Österreich und Deutschland kann weiters eine Kopie über die korrespondierende steuerliche Erfassung in Deutschland dienen. 28. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Für die Grenzgängereigenschaft nach dem DBA-Deutschland ist gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland entscheidend, dass sich der Wohnsitz und der Arbeitsort in der "Nähe der Grenze" befinden. Als "Nähe der Grenze" gilt gemäß dem Schlussprotokoll zu Artikel 15 Abs. 6 des Abkommens die…
…dann zählt ein Tag, an dem diese Kraftfahrer die Route zwischen Kufstein und Brenner auf österreichischem Staatsgebiet zurücklegen, als Tag des Aufenthaltes in Österreich. Wenn in der zitierten Regelung des OECD-Kommentars im Zusammenhang mit der dort enthaltenen Aufzählung von nicht beruflich bedingten Aufenthaltstagen bloße…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
Gemäß Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland steht das Besteuerungsrecht an den Einkünften einer in der deutschen Grenzzone beschäftigten Person nur dann Österreich zu, wenn diese Person in der Nähe der Grenze "ihren Wohnsitz" hat und wenn sie arbeitstäglich an "ihren Wohnsitz" zurückkehrt. Geht man…