…Zuzugsbegünstigung auf Personen, deren Zuzug der Förderung von Wissenschaft und Forschung dient (§ 103 Abs. 4 EStG und § 10 Abs. 4 VStG), sollen für diesen Personenkreis zuzugsbedingte steuerliche Mehrbelastungen im Rahmen des freien Ermessens beseitigt werden können. Hierbei sind ausländische und österreichische Staatsbürger, sonach auch Doppelstaatsbürger…
…ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen Vorschrift sind Bezüge und Beihilfen aus "öffentlichen Mitteln", die zur unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in…
…sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen werden…
…4 EStG sollen steuerliche Härten abgebaut werden, die bisher verschiedentlich verhindert haben, dass ausländische Spitzenkräfte aus den Bereichen von Wissenschaft und Forschung ihr Wirken auch der österreichischen Volkswirtschaft zugute kommen lassen. Ausländische Wissenschaftler, deren Tätigkeit im nachgewiesenenen öffentlichen Interesse Österreichs gelegen ist, sollen daher durch…
…ausländische Wissenschaftler, die sich zu Forschungszwecken in Österreich aufhalten, Stipendien, die gemäß Punkt 2 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 64/1996 steuerpflichtige Einkünfte für die Wissenschaftler begründen, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob von diesen Stipendien die Steuer im Steuerabzugsweg zu erheben ist, davon…
Beauftragt eine ausländische Gesellschaft ihre österreichische Tochtergesellschaft mit der Errichtung eines Forschungszentrums, dessen Aufgabe in der Entwicklung neuer Technologien für den gesamten internationalen Konzern besteht, wird eine derartige Auftragsforschung als Dienstleistung gegenüber dem auftraggebenden Konzernunternehmen anzusehen sein (Z 87 OECD-Verrechnungspreisrichtlinien, AÖF Nr. 79…
…universitären Lehranstalt. Liegen daher die Voraussetzungen der vorzitierten Abkommensbestimmung vor, bedarf es keiner weiteren Prüfung mehr, ob die von der EU in diesem Zusammenhang vergebenen Forschungsstipendien inländische Steuerpflicht auslösen oder nicht. 07. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…an Forschungsprojekten eines inländischen Universitätszentrums (ohne Eigenschaft eines Betriebes gewerblicher Art) mit, wobei schwerpunktmäßig ihre Arbeit in den Heimatstaaten geleistet wird (Länderberichte, zusammenfassende Stellungnahmen zu bestimmten Fragestellungen, wissenschaftliche Gutachten) und wobei in Wien (oder in Drittstaaten) lediglich koordinierende Zusammenkünfte stattfinden, dann unterliegen die hiefür von…
Zuwendungen, die von einer österreichischen Privatstiftung gewährt werden, unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer; und zwar auch dann, wenn sie an im Ausland ansässige Begünstigte fließen. Die Steuerpflicht tritt auch ungeachtet des Umstandes ein, ob es sich um regelmäßige oder einmalige Zuwendungen handelt; auch ist der…
Werden über die die österreichische Akademie der Wissenschaften Stipendien für 1 bis 2jährige Forschungsaufenthalte junger Wissenschaftlicher in den USA vergeben, die von einer nicht auf Gewinn gerichteten amerikanischen Foundation zuerkannt und bezahlt werden, dann sind diese Stipendien gemäß Artikel XIII Abs. 3 des österreichisch-amerikanischen…
…internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen der Preisträger vorliegen. Es ist unerheblich…
Beabsichtigt eine italienische Kapitalgesellschaft, die medizinisch-technische Geräte konstruiert und vertreibt, in Österreich ein Forschungszentrum (Centro di Ricerca) zu eröffnen, in dem österreichische Programmierer beschäftigt werden sollen, dann begründen die Räumlichkeiten dieses Forschungszentrums eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO. Ob hierdurch auch eine…
Erhält ein in Österreich ansässiger Wissenschaftler einen zwei Jahre dauernden Forschungsauftrag an einer US-Universität und wird ihm hiefür ein US-Stipendium gewährt, so unterliegt dieses Stipendium in Österreich der Einkommensbesteuerung; denn die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG steht nur für aus…
…gemeinnütziger und mit Forschungsaufgaben für die österreichische Wissenschaft und Wirtschaft befasster Verein verfügt über einen wissenschaftlichen Beirat. Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten…
…Rahmen des TMR-Programmes (Training and Mobility of Researchers) der Europäischen Union gewährt werden (Tz 34 und 35 der Lohnsteuerrichtlinien 1999); sie stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Werden TMR-Stipendien aus Anlass der Teilnahme an einem dreijährigen Forschungsnetzwerk an einer spanischen Universität von dieser Universität ausbezahlt…
…für die Abzugsbesteuerung grundsätzlich ab 1. April 1998 und für die veranlagte Einkommensteuer grundsätzlich ab der Veranlagung 1999. Von Bedeutung kann im vorliegenden Fall allerdings noch folgendes sein: erfolgt die Mitwirkung an dem Forschungsvorhaben im Rahmen eines Dienstvertrages oder auf selbständiger Basis; im Fall des…
Ein 6-monatiges Stipendium des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zur Führungskräftequalifizierung im Kunst- und Kulturbereich in den USA, das in der Auszahlung eines monatlichen Betrages von S 25.000,00 und der Übernahme der Reiskosten in die USA besteht, darf nach Auffassung…
…von der zuständigen Behörde des betreffenden Vertragsstaates, im vorliegenden Fall Österreichs, anerkannt worden ist. Eine bloße Vergleichbarkeit mit einer öffentlichen Einrichtung ist nicht ausreichend. Nach § 71 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) zertifizierte Forschungs- oder Bildungseinrichtungen erfüllen nach Auffassung der zuständigen österreichischen Behörde diese Voraussetzung und…